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Das ändert sich 2025 beim Zahnarzt

Das ändert sich 2025 beim Zahnarzt

Landsberg am Lech, 5. Februar 2025

Amalgamverbot ab dem 1. Januar 2025

Die wichtigste Änderung im Bereich der #Zahnmedizin im laufenden Jahr ist das #Amalgamverbot. Seit dem 1. Januar 2025 gilt in der Europäischen Union ein Verbot für Zahnfüllungen aus #Amalgam. Das Verbot wurde erlassen, um in der Zahnmedizin den Weg für Alternativen zu den quecksilberhaltigen Füllungen frei zu machen.

Rückgang von Amalgamfüllungen in Deutschland

Laut Angaben der #Bundeszahnärztekammer ist der Anteil an Amalgamfüllungen in den letzten Jahren stark zurückgegangen. In den alten Bundesländern lag er in 2023 bei rund 4,1 Prozent, in den neuen Bundesländern bei etwa 1,5 Prozent. Im April 2024 bestand nur noch jede 33. Zahnfüllung aus dem quecksilberhaltigen Amalgam.

Abbau von Gesundheitsrisiken

Das Tragen von Amalgamfüllungen selbst ist nur mit geringen Gesundheitsrisiken verbunden. Die Gefahr von Quecksilbervergiftungen liegt in der Verarbeitung, denn beim Einsetzen und Entfernen von Amalgamfüllungen werden Dämpfe des Schwermetalls freigesetzt, die für den menschlichen Organismus besonders schädlich sind, wenn sie eingeatmet werden.

Ausnahmen und Übergangsfristen

Die neue Regelung betrifft nicht alle EU Länder. Wo alternative Materialien für Zahnfüllungen von den Krankenkassen nicht ausreichend erstattet werden, ist die Verwendung von Amalgam noch bis zum 30. Juni 2026 gestattet. Bis Ende des Jahres 2029 muss die EU Kommission dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat einen Bericht vorlegen, ob eine Weiterführung dieser Ausnahmen gestattet werden kann.

Zahnärzte können in Ausnahmefällen zudem entscheiden, ob eine Behandlung mit Amalgam trotz des Verbots weiterhin notwendig ist. Maßgeblich ist dafür die individuelle Situation von Patienten, zum Beispiel wenn bestimmte #Allergien vorliegen.

Alternativen zu Amalgam

Für gesetzlich Versicherte in Deutschland kommen ab 2025 als kostenfreie Alternativen zahnfarbene Füllungen aus #Kunststoff, sogenannte »Komposite«, zum Einsatz, und zwar sowohl für #Frontzähne als auch für #Seitenzähne. Sie haben sich in der Praxis vor allem für Schwangere, stillende Mütter und Kinder unter 15 Jahren bewährt und waren für diese bereits seit 2018 eine gängige Kassenleistung. Diese spezielle Leistung entfällt ab dem 1. Januar 2025. Vorhandene Amalgamfüllungen, die vollständig intakt sind, müssen allerdings nicht entfernt werden, da sie laut Angaben von Wissenschaftlern keine Gefahr darstellen.

Kritik am Amalgamverbot

Kompositfüllungen, die von den Krankenkassen bezahlt werden, sind nicht so widerstandsfähig und lange haltbar wie Amalgamfüllungen. Besseres Material steht für gesetzlich Versicherte nur bei eigener Zuzahlung zur Verfügung. Deshalb wurde von verschiedenen Seiten kritisiert, dass Menschen mit geringem Einkommen damit konfrontiert werden, dass ihre Füllungen in Zukunft schneller defekt sein werden und häufiger einer Erneuerung bedürfen.

MVZ Dr. Einbeck GmbH

Die MVZ Dr. Einbeck GmbH ist eine Zahnarztpraxis in Landsberg am Lech, die für Patienten das gesamte Spektrum an zahnmedizinischen Leistungen abdeckt. Neben dem Standort Landsberg ist das MVZ Einbeck auch in #Windach, #Gräfelfing und #Fürstenfeldbruck mit eigenen Praxen vertreten. Als regionales Kompetenzzentrum für #Zahnmedizin bietet das MVZ vor allem eine Ausstattung auf dem neuesten Stand der Technik, eine besondere Betreuung und Behandlung von Angstpatienten sowie lange Öffnungszeiten. Mehr

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