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Hildesheim: Förderung von denkmalgerechten Photovoltaikanlagen und Solarthermieanlagen
#Hildesheim, 5. Februar 2025
Um auch mit denkmalgeschützten Häusern einen Beitrag zur umweltfreundlichen Stromerzeugung leisten zu können, stellt die Stadt Hildesheim einen Fördertopf für denkmalgerechte Photovoltaikanlagen und Solarthermieanlagen in Höhe von 35.000 Euro bereit. Förderfähig sind die Mehrkosten gegenüber herkömmlichen Anlagen bei der Errichtung von denkmalgerechten #Photovoltaikanlagen und #Solarthermieanlagen auf, an oder in der Nähe von Baudenkmälern im Gebiet der Stadt Hildesheim. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem finanziellen Mehraufwand, der sich aus der denkmalgerechten Ausführung der Anlagen ergibt. Die maximale Fördersumme beträgt bis zu 5.000 Euro je Maßnahme.
Bei Interesse gibt die eine Förderrichtlinie Aufschluss über die Fördermöglichkeiten und Förderbedingungen. Sie ist online unter den Stichworten »Förderrichtlinie #Photovoltaik« zu finden. Für weitere Informationen stehen Silvia Grimm und Dr. Maike Kozok von der Denkmalschutzbehörde der Stadt Hildesheim unter Telefon +4951213013028 beziehungsweise +4951213013029 gerne zur Verfügung.
Hintergrund
Obgleich lediglich rund 5 Prozent des Gesamtgebäudebestandes in Deutschland als #Denkmäler ausgewiesen sind, besteht im Zuge des Klimawandels sowohl beim Gesetzgeber als auch bei privaten #Eigentümern der Wunsch, auch diese Gebäude mit Photovoltaikanlagen und Solarthermieanlagen versehen zu können. Das birgt jedoch Schwierigkeiten, denn die Errichtung einer #Solaranlage ist nicht für jedes mittelalterliche Fachwerkhaus geeignet oder anderweitig denkmalrechtlich vertretbar. Das #Niedersächsische #Denkmalschutzgesetz (»NDSchG«) wurde zwar hinsichtlich der Förderung von Erneuerbaren #Energien novelliert, das bedeutet jedoch nicht, dass vor der Novelle keine Solaranlagen erlaubt waren und sie jetzt in jedem Fall zulässig sind.
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