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Kleine Problemchen bei der Sache mit der #Sozialversicherungspflicht für #Kapitalerträge
#Gütersloh, 22. Januar 2025
1. Wer dann entsprechende #Beiträge zahlen müsste, hätte auch Ansprüche auf #Leistungen.
2. Es gibt für die Berechnung der #Beitragshöhe zum einen #Freibeträge, zum anderen auch eine Beitragsbemessungsgrenze – also sowohl eine Kappung der Pflicht nach unten hin, als auch eine #Kappung der Beiträge an sich nach oben hin.
Soll heißen: wer bisher weniger als Einkommen X aus nichtselbstständiger #Arbeit erzielt, zahlt gar nichts. Wer mehr erziehlt, zahlt. Wer noch mehr erzielt, zahlt ab einem Einkommen von Y nur noch den Höchstbetrag, der dann nicht weiter steigt.
Zudem ist jeder ab einem bestimmen Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit sowieso lediglich freiwillig versichert. Er zahlt dann den Höchstbetrag – egal, wieviel er verdient.
Gerecht wäre also zunächst die Wegnahme dieser Kappung nach oben hin.
Hinzu kommen weitere Aspekte wie etwa das #Risiko. Wer arbeitet, hat beispielsweise das Risiko, wegen der Arbeit zu erkranken. Bei reinen Kapitalerträgen gibt es dieses Risiko nicht. Darüber hinaus könnte die obengenannte Idee Anlagen unattraktiv machen und für einen #Kapitalabfluss sorgen.
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