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#GEIG und #Elektromobilität: Neues für Immobilienbesitzer ab 2025
#Offenbach, 20. Januar 2025
Das Gebäude Elektromobilitätsinfrastruktur Gesetz (GEIG) bringt ab dem 1. Januar 2025 wichtige Änderungen für die #Elektromobilität. Dies betrifft sowohl #Neubauten als auch #Bestandsgebäude. Besonders große #Bürogebäude, #Lagerhallen und #Einkaufszentren sind von den neuen Anforderungen betroffen, während kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihre Gebäude selbst nutzen, von der Regelung ausgenommen sind.
Als Sofortmaßnahme müssen große Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen wenigstens eine #Ladesäule bieten.
Bei Neubauten von #Nichtwohngebäuden mit mehr als 6 Stellplätzen muss mindestens ein Ladepunkt errichtet und für jeden 3. Stellplatz #Ladeinfrastruktur vorbereitet werden. Wer umfangreich renoviert, ist ab 10 Stellplätzen dazu verpflichtet, mindestens einen #Ladepunkt und die vorbereitende Infrastruktur für jeden 5. Stellplatz vorzusehen.
Ziel ist es, die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland nachhaltig auszubauen und den Zugang zu Lademöglichkeiten zu erleichtern. Die Installation von Ladepunkten bietet die Chance zur #Wertsteigerung der #Immobilien und kann positiv von Mitarbeitenden und externen Besuchern wahrgenommen werden. Zudem kann die Bereitstellung von Lademöglichkeiten eine zusätzliche Einnahmequelle darstellen, indem überschüssiger #Strom verkauft wird.
Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den neuen Anforderungen ist ratsam, um etwaige rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und die eigenen Lademöglichkeiten optimal zu gestalten. Die auf Elektromobilität spezialisierten #Elektro #Innungsfachbetriebe stehen gerne zur Verfügung.
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