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Gütersloh: Hinweise zur Bundestagswahl – Stimmenabgabe im Wahllokal empfohlen
#Gütersloh, 14. Januar 2025
Die #Kreiswahlleiterin des Bundestagswahlkreises 130 Gütersloh I und Güterslohs Bürgermeister Matthias Trepper bitten die Wahlberechtigten, ihre Stimmen bei der #Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025, möglichst direkt in ihrem #Wahllokal abzugeben. Hintergrund ist der stark verkürzte Zeitrahmen für die Briefwahl, der die Organisation erheblich erschwert. Aufgrund der kurzen Vorbereitungszeit für die Neuwahl stehen die Stimmzettel erst ab Ende der ersten Februarwoche zur Verfügung. Damit bleiben für die Abwicklung der Briefwahl, inklusive Postlaufzeiten, lediglich 2 Wochen. Dies bedeutet eine große logistische Herausforderung für die Kommunen, die allein im Wahlkreis Gütersloh I mit rund 80.000 Briefwählern rechnen.
Stimmzetteldruck kann erst am 30. Januar 2025 beginnen
Problematisch ist bei der vorgezogenen Neuwahl, dass der #Stimmzetteldruck wegen der wahlrechtlichen Fristen für die Zulassung der Direktkandidaten und Landeslisten mit hoher Wahrscheinlichkeit erst am Donnerstag, 30. Januar 2025, beginnen kann. Trotz aller Anstrengungen von Kreiswahlamt und Druckdienstleistern dürften damit erst am Ende der 1. Februarwoche Stimmzettel zur Verfügung stehen.
Wahlbenachrichtigungen ab 13. Januar 2025
Die Wahlbenachrichtigungen werden bereits ab Montag, 13. Januar 2025, verschickt. Mit den darin enthaltenen Informationen, einschließlich eines QR Codes, können Briefwahlunterlagen beantragt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, vor der eigentlich Wahl im Rathaus per Briefwahl zu wählen oder die Unterlagen dort persönlich abzuholen, um Postlaufzeiten zu vermeiden.
Vor Ort Briefwahl
Das Rathaus Gütersloh öffnet voraussichtlich ab Donnerstag, 6. Februar 2025, für die Vor Ort Briefwahl. Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros im Bürgerbüro sind dann montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr und an den beiden Samstagen 8. und 15. Februar 2025 von 9 bis 13 Uhr (Berliner Straße 70, 33330 Gütersloh).
Möglichst am Sonntag, 23. Februar 2025, wählen gehen
Briefwähler brauchen Geduld, denn die Briefwahlunterlagen können frühestens ab Donnerstag oder Freitag, 6. oder 7. Februar 2025, zuzüglich Postlaufzeiten verschickt werden. Wer die Unterlagen erhält, sollte den roten #Wahlbrief insbesondere ab der Wochenmitte vor dem Wahlsonntag besser direkt in den Rathausbriefkasten werfen, spätestens jedoch am Wahlsonntag bis 18 Uhr, damit er pünktlich zur Auszählung vorliegt. Der #Briefkasten des Gütersloher Rathauses liegt links vom Haupteingang. Verspätet eingehende Wahlbriefe werden nicht berücksichtigt. Damit diese Gefahr vermieden wird, appellieren Kreiswahlleiterin Koch und Güterslohs Bürgermeister Trepper an alle Wahlberechtigten: »Gehen Sie möglichst am Sonntag, 23. Februar 2025, ins Wahllokal, um dort Ihre Stimmen abzugeben. Mit Ihrer Unterstützung helfen Sie uns, die #Wahl unter diesen besonderen Umständen reibungslos durchzuführen. Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe!« Mehr …
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