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Die Mietobergrenzen im Kreis Gütersloh werden zum 1. Juli 2024 angepasst

Die #Mietobergrenzen im Kreis Gütersloh werden zum 1. Juli 2024 angepasst

Gütersloh, 25. Juni 2024

Die Mietobergrenzen für Bezieher von #Bürgergeld und von #Sozialhilfe werden zum 1. Juli 2024 angepasst. Dabei wird es für alle Wohnungen unterschiedlicher Größe zu Steigerungen der Mietobergrenzen kommen. Absenkungen der Richtwerte wird es hingegen keine geben. Das ist das Ergebnis einer Eigentümerbefragung durch das #Jobcenter und die Abteilung Soziales der Kreisverwaltung Gütersloh zusammen mit den Städten und Gemeinden. Zuletzt erfolgte zum Juli 2022 eine Anpassung der Mietobergrenzen.

So steigt beispielsweise in #Borgholzhausen die Mietobergrenze für eine bis zu 95 Quadratmeter große Wohnung um 74 Euro auf nunmehr 752 Euro (Bruttokaltmiete). In Gütersloh steigt die Mietobergrenze für eine bis zu 50 Quadratmeter große Wohnung um 55 Euro auf jetzt 486 Euro (Bruttokaltmiete). Diese Obergrenzen legen fest, welchen Zuschuss Empfänger von Bürgergeld und Sozialhilfe maximal für die Miete und Nebenkosten ihrer Wohnung vom Jobcenter oder der Abteilung Soziales erhalten.

Zusätzlich zur angemessenen Nettokaltmiete und den Nebenkosten werden die Heizkosten übernommen. Anhand von Verbrauchswerten, die unter anderem im ‚Bundesweiten Heizspiegel‘ festgehalten sind, wird überprüft, ob die Heizkosten angemessen sind. Das erfolgt unter Berücksichtigung der aktuellen Energiekosten und gewährleistet so eine dem Marktgeschehen angepasste Prüfung.

Die aktualisierten Werte ab 1. Juli 2024 werden auf der Seite des Jobcenter im Informationsblatt zu den Bedarfen für #Unterkunft und #Heizung veröffentlicht.

Die erforderliche Datenerhebung erfolgte zu Beginn dieses Jahres bereits zum dritten Mal in einer gemeinsamen Aktion der Städte und Gemeinden und des Kreises. Zusätzlich zur Anpassung der Mietobergrenzen wurden die Daten auch für die Aktualisierung der qualifizierten Mietspiegel der 13 Kommunen verwendet. Rund 42.000 Eigentümer von #Wohnungen sowohl in Mehrfamilienhäusern als auch in Ein und Zweifamilienhäusern wurden im Kreisgebiet angeschrieben. »Erfreulich war der für eine Massenbefragung in der Fläche sehr gute Rücklauf. Es konnten Daten von knapp 40.000 Mietwohnungen erhoben werden.«

Mit der Erfassung und Auswertung der Daten hat der Kreis Gütersloh nach einem Ausschreibungsverfahren das Institut FUB IGES Wohnen und Immobilien und Umwelt GmbH aus Hamburg beauftragt. Die Hamburger Firma verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln und Mietwerterhebungen. Das Gutachten wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. Neben den Bestandsmieten wurden auch die kalten Betriebskosten ausgewertet. Anschließend erfolgte noch ein Abgleich mit dem aktuellen Wohnungsangebot.

 
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