Ehemaliger IS Chef: Eilantrag gegen Ausweisung weitgehend erfolglosZoom Button

Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Ehemaliger IS Chef: Eilantrag gegen Ausweisung weitgehend erfolglos

Ehemaliger IS Chef: Eilantrag gegen #Ausweisung weitgehend erfolglos

Düsseldorf, 13. Mai 2024

Die Ausweisung des ehemaligen Deutschland Chefs der Terrorgruppe IS ist ebenso rechtmäßig wie seine Verpflichtung, sich nach Haftentlassung ausschließlich in einer bestimmten Stadt aufzuhalten und sich täglich bei der #Polizei zu melden. Auch, dass die Ausländerbehörde ihm weitgehend die Benutzung von (Mobil-)Telefonen und sonstigen elektronischen Kommunikationsmitteln untersagt hat, begegnet keinen rechtlichen Bedenken. Weil seiner Abschiebung in den #Irak – mit der Folge eines lebenslangen Verbots der #Wiedereinreise – derzeit noch mehrere Hinderungsgründe entgegenstehen, überwiegt im Moment allein hinsichtlich der – im Übrigen rechtmäßigen – Abschiebungsandrohung das Interesse des Antragstellers auf Aussetzung bis zum Abschluss des #Hauptsacheverfahrens. Das hat die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit heute den Beteiligten zugestelltem Beschluss entschieden und den Eilantrag des Antragstellers gegen eine entsprechende Ordnungsverfügung des Kreises Viersen weitgehend abgelehnt.

Die #Kammer hat zur Begründung ausgeführt, dass zwingende Gründe der nationalen Sicherheit vorliegen, die die Ausweisung des Antragstellers rechtfertigen. Die von ihm ausgehende gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit wiegt so schwer, dass auch die Belange seiner vier ehelichen Kinder sowie seiner drei Kinder mit seiner Zweitfrau nach islamischem Ritus, die alle deutsche Staatsangehörige sind, der Ausweisung nicht entgegenstehen. Die Anordnung der räumlichen Beschränkung des Aufenthalts auf eine bestimmte Stadt dient dazu, dem Antragsteller den Rückfall in die islamistisch salafistische Szene zu erschweren, was durch die tägliche Meldeauflage engmaschig überwacht werden muss. Ebenso ist die Untersagung der Nutzung diverser Kommunikationsmittel zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für die innere Sicherheit sowie Leib und Leben Dritter notwendig. So wird es dem Antragsteller erschwert, der vor seiner Inhaftierung über große Reichweite in sozialen Medien verfügte, sein staatsgefährdendes Handeln – etwa zur Begehung von Anschlägen in Deutschland aufzurufen – im Falle eines Wiedereintritts in die islamistische Szene erneut aufzunehmen. Einer Abschiebung des Antragstellers in den Irak steht derzeit noch entgegen, dass die Staatsanwaltschaft sich noch nicht damit einverstanden erklärt hat, die gegen ihn verhängte Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren nicht weiter zu vollstrecken. Zudem hat der Antragsteller einen (weiteren) Asylantrag gestellt, weil er im Irak die Todesstrafe befürchte. Diesbezüglich soll eine diplomatische Zusicherung des Iraks eingeholt werden, die die Vollstreckung der Todesstrafe ausschließt. Nur wenn das Bundesamt für #Migration und #Flüchtlinge den #Asylantrag und das Verwaltungsgericht einen etwaigen hiergegen gerichteten Eilantrag ablehnt, kommt eine Abschiebung des regulär noch bis 2027 inhaftierten Antragstellers – gegebenenfalls mit der Folge eines lebenslangen Wiedereinreiseverbots – in Betracht. Deshalb war zum jetzigen Zeitpunkt die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers im Hauptsacheverfahren gegen die Abschiebungsandrohung anzuordnen. Sobald sich die Umstände ändern, steht es den Beteiligten frei, einen Antrag auf Abänderung der Eilentscheidung zu stellen.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde erhoben werden, über die das #Oberverwaltungsgericht für das Land #Nordrhein #Westfalen in #Münster entscheidet. Die Entscheidung wird in Kürze im Volltext online veröffentlicht (Aktenzeichen 27 L 2717/23).

 
Gütsel
Termine und Events

Veranstaltungen
nicht nur in Gütersloh und Umgebung

September 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930
November 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12
3456789
10111213141516
17181920212223
24252627282930
Dezember 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031
Februar 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
232425262728
September 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930
Oktober 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234
567891011
12131415161718
19202122232425
262728293031
Juli 2042
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031
August 3024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031

Für die Suche nach Inhalten geben Sie »Content:« vor den Suchbegriffen ein, für die Suche nach Orten geben Sie »Orte:« oder »Ort:« vor den Suchbegriffen ein. Wenn Sie nichts eingeben, wird in beiden Bereichen gesucht.