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Gütersloh: Briefwahlbüro im Rathaus öffnet

Gütersloh: Briefwahlbüro im Rathaus öffnet

  • Wahlbenachrichtigungen für die Europawahl und für die Abstimmung über die Abwahl des Bürgermeisters am 9. Juni 2024 werden in den nächsten Tagen versendet

Gütersloh, 3. Mai 2024

Die ersten #Plakate hängen bereits und weisen auf die #Europawahl hin. Diese findet am Sonntag, 9. Juni 2024, statt. Ebenfalls am 9. Juni  2024 entscheiden Gütersloher über die Abwahl des #Bürgermeisters Norbert »Nobby« Morkes. Das Verfahren hatte der Rat der Stadt Gütersloh mit Beschluss vom 21. März 2024 eingeleitet.

Wahlbenachrichtigungen werden verschickt

Die Wahlbenachrichtigungen für die beiden Wahlen gehen in den kommenden Tagen in den Briefkästen der Wahlberechtigten ein. Wer meint, wahlberechtigt zu sein, aber bis zum 19. Mai 2024 keine Benachrichtigung erhalten hat, kann sich nach dem 19. Mai 2024 per E Mail an wahlen@guetersloh.de melden.

Wer ist für welche Abstimmung wahlberechtigt?

Berechtigt zu den beiden Wahlen in Gütersloh ist, wer am 9. Juni 2024 16 Jahre alt ist, über die deutsche oder eine andere EU Staatsbürgerschaft verfügt und mit seiner Hauptwohnung in Gütersloh gemeldet ist. Unionsbürgerinnen und bürger sind nur dann zur Europawahl in Gütersloh berechtigt, wenn sie dies auch beantragen. Für die Europawahl sind rund 72.080 Menschen in Gütersloh wahlberechtigt. Zur Abstimmung über die Abwahl des Bürgermeisters sind rund 80.530 Gütersloher berechtigt.

Infos zur Europawahl

Bei der Europawahl hat man eine Stimme, macht also ein Kreuz auf dem zirka 90 Zentimeter langen Stimmzettel. 34 Parteien stehen zur Auswahl.

Infos zur Abstimmung über die Abwahl

Der Stimmzettel zur Abstimmung über die Abwahl des Bürgermeisters der Stadt Gütersloh wird ebenfalls mit nur einem Kreuz versehen. Der Text lautet: »Stimmen Sie der Abwahl zu, so stimmen Sie mit Ja. Lehnen Sie die Abwahl ab, so stimmen Sie mit Nein.« Die #Gemeindeordnung #NRW legt fest, dass ein Bürgermeister abgewählt ist, wenn sich für die Abwahl eine Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der wahlberechtigten Bürger ergibt, sofern diese Mehrheit mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten beträgt, in Gütersloh also mindestens rund 20.200 Stimmen.

Sorgfalt bei der Briefwahl: Unterlagen beider Wahlen dürfen nicht vermischt werden

Wer am 9. Juni 2024, dem Wahltag, nicht im Wahllokal wählen kann oder möchte, der kann bereits jetzt Briefwahlunterlagen beantragen – schriftlich, elektronisch oder persönlich. Die Antragstellenden erhalten dann – je nach Berechtigung – entweder eine oder zwei Briefsendungen. Die Wahlunterlagen für beide Abstimmungen unterscheiden sich farblich. Während der Europawahlzettel grau ist, ist der Stimmzettel zur Abstimmung über die Abwahl des Bürgermeisters grün. Bei der Briefwahl gibt es zu jeder Sendung jeweils noch einen Wahlschein, der auszufüllen und zu unterschreiben ist.

Wer in beiden Fällen wahlberechtigt ist, muss sorgfältig vorgehen. »Es ist besonders wichtig, dass die korrekt ausgefüllten Unterlagen der beiden Abstimmungen nicht vertauscht, vermischt oder gar der Einfachheit halber in einen Briefumschlag gesteckt werden, denn sonst sind die abgegebenen Stimmen ungültig.« Der Briefwahl beigelegt sind deshalb Hinweise, die die einzelnen Schritte erklären. »Wählen Sie hintereinander. Öffnen Sie erst einen der Umschläge und tüten Sie die Unterlagen in den beigefügten Rückumschlag ein, bevor Sie den weiteren Brief öffnen.«

Briefwahlbüro öffnet am 6. Mai 2024 im #Bürgerbüro

Ab Montag, 6. Mai 2024, ist das Briefwahlbüro im Bürgerbüro des Rathauses geöffnet. Wahlberechtigte können ohne Termin ins Rathaus kommen. Von der Infotheke werden sie direkt ins Bürgerbüro geleitet, wo auf der rechten Seite das Briefwahlbüro eingerichtet worden ist. Die Öffnungszeiten richten sich nach denen des Bürgerbüros (montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 17 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr sowie jeden 2. und 4. Samstag im Monat von 9 bis 13 Uhr). Im Briefwahlbüro können alle Wahlberechtigten persönlich die Briefwahl beantragen oder auch direkt wählen. Der #Personalausweis sollte mitgebracht werden. Persönlich kann die Briefwahl bis Freitag, 7. Juni 2024, 18 Uhr, im Rathaus beantragt werden. Wer für jemand anderen Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen möchte, muss eine schriftliche Vollmacht der anderen Person vorlegen.

Briefwahlunterlagen online beantragen

Die Briefwahlunterlagen können natürlich auch online beantragt werden. Ein weiterer Weg zum Briefwahlantrag ist es, den QR Code zu scannen, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist. Und drittens kann man die Briefwahlunterlagen auch schriftlich beantragen. Dazu reicht es, den bereits vorgedruckten Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu unterschreiben und ihn an die Stadt Gütersloh zu senden.

Wahllokale zusammengelegt

In Gütersloh wird es am Sonntag, 9. Juni 2024, 44 Wahllokale geben statt 53 wie bei der jüngsten Wahl, der Landtagswahl im Jahr 2022. In einigen Bereichen der Stadt sind Bezirke zusammengefasst worden, wobei die Wahllokale fast immer dieselben bleiben. Ausnahmen gibt es für den Bereich Kahlerstraße (Bezirk 101 und 102), wo jetzt in der #Gesamtschule an der #Ahornallee gewählt wird statt, wie bisher, in der Freiherr vom Stein Realschule. In Isselhorst (Bezirk 091 und 092) geht es in die Grundschule, das Evangelische Gemeindehaus und die Festhalle sind damit als Wahllokale passé. Rund um den Avenstrothsweg (Bezirk 122) wird in der Geschwister Scholl Realschule gewählt und nicht mehr in der Grundschule Sundern. Wer sich unsicher ist, findet das jeweilige Wahllokal auf der Wahlbenachrichtigung.

 
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