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Foto: Gerd Altmann, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Ein Menschenrecht auf Asyl besteht lediglich bei nachgewiesener Verfolgung

Ein Menschenrecht auf Asyl besteht lediglich bei nachgewiesener Verfolgung

  • Politikberater: »Deutschland nutzt Dublin III Regelungen nicht konsequent aus!«

#Dennis #Riehle, #Konstanz, 8. März 2024

Der deutschen und europäischen Politik wird von Asylrechtsorganisationen immer wieder vorgeworfen, sie würden durch die verstärkten Grenzkontrollen und eine verschärfte Abschiebepraxis gegen Grundrechte verstoßen. Doch nach Ansicht des Konstanzer #Politik und #Kommunikationsberaters Dennis Riehle ist das Gegenteil der Fall. Er erklärt in einem Statement wie folgt …

In der #Flüchtlingskrise hört man von vielen Menschenrechtsorganisationen immer wieder Kritik an Abschiebung und Grenzkontrollen. Doch eine tatsächliche Antwort und Lösung auf die immer weiter steigende Zahl an Asylsuchenden, die sich auf den Weg nach Europa machen und nach geltenden internationalen Vereinbarungen, aber auch nach unserer deutschen Verfassung, eigentlich keinen anerkannten Fluchtgrund und somit auch keine Bleibeperspektive vorweisen können, haben sie nicht. Dabei beginnt es bereits mit der illegalen Immigration, wenn es zu einem Grenzübertritt ohne Berechtigung kommt. Schlussendlich verpflichtet auch bei einer vorrangigen Zuständigkeit Artikel 20, Absatz 4, der #Dublin III Verordnung #Deutschland nicht dazu, für die Zeit der Überprüfung, wer das entsprechende Asylverfahren durchzuführen hat, die Schutzsuchenden bereits ins Land zu lassen. Ähnliches gilt auch auf dem Mittelmeer: Gerade außerhalb der Territorialgewässer besteht lediglich das Seevölkerrecht, welches zur Einhaltung der einfachen Menschenrechte verpflichtet. Neben einer Seenotrettung ist das Verbringen in einen europäischen Hafen keinesfalls verpflichtend. Stattdessen kann auch eine Abweisung und Rückführung in den Abfahrtsort gerechtfertigt sein. Diese kollektive Abschottung ist dann zulässig, wenn die Flüchtlinge eigentlich einen legalen Weg hätten nutzen können, um einen Antrag auf Asyl beispielsweise in einer Botschaft europäischer Mitgliedsländer in ihren Heimatstaaten zu stellen. Die Einhaltung von klaren Regeln ist auch aus Gründen der #Humanität notwendig, um die Aussage zu vermitteln, dass wir in der Bundesrepublik nicht länger bereit sind, für jeden Ankommenden die Arme offen zu halten. Stattdessen müssen wir diejenigen zurückweisen, die bei Vorabprüfungen an den EU Außengrenzen keine Bleibeperspektive vorweisen können. Denn auch in einem reichen Land sind unsere materiellen, personellen und infrastrukturellen Ressourcen begrenzt. Sie benötigen wir, um jenen ein Existenzminimum gewährleisten zu können, die einen tatsächlichen Anspruch auf Schutz haben. Und das ist eben nur bei einer nachgewiesenen Verfolgung im Herkunftsland der Fall.

Das soziale und wirtschaftliche Streben nach einem besseren Leben ist ausdrücklich keine geeignete Rechtfertigung, um Asyl bei uns zu beanspruchen. Diese eindeutige Gesetzeslage muss nach außen hin vermittelt werden, während wir gleichzeitig Pull Faktoren abbauen. Eine Harmonisierung von Sozialleistungen, Unterstützung in Sachbezügen statt Bargeld und im Zweifel ein konsequentes Grenzregime entlang des europäischen Kontinents. Es ist ein Gebot der ethischen Fairness, auf einem begrenzten Globus denjenigen Vorrang zu geben, die tatsächlich bedürftig sind und nicht allen, die am lautesten schreien und sich mit Ellenbogen durchsetzen wollen. Humanität beginnt, wenn wir in Deutschland und Europa nicht mehr denjenigen Menschen Schutz gewähren, die am lautesten über ein unzufriedenes Leben klagen, sondern am stärksten durch Verfolgung in ihren Heimatländern bedroht sind. Bis es an den Außengrenzen der EU die von den Innenministern vereinbarte Vorabprüfung der Bleibeperspektive geben wird, müssen die derzeit geltenden stationären Grenzkontrollen in der Bundesrepublik unbefristet fortgesetzt werden, um die Einhaltung der geltenden Regeln der Verfassung und der internationalen Vereinbarungen über die Voraussetzungen für eine Asyl und Flüchtlingseigenschaft wieder zu gewährleisten. Wir schieben Menschen ab, die in Deutschland seit vielen Jahren bestens integriert sind, unsere Kultur und Tradition respektieren, die Sprache sprechen und sich beruflich und sozial partizipieren. Gleichzeitig bleiben diejenigen im Land, die ihre Ausweispapiere auf dem Weg nach Europa mutwillig verloren haben, das Asylrecht ohne einen vorliegenden Fluchtgrund und Bleibeperspektive missbrauchen oder auf unseren Straßen #Kriminalität und #Gewalt im Namen derjenigen Religion ausüben, vor der sie in ihrem Heimatland geflohen sein wollen. Das ist auch eine #Perversion unseres Systems und ein weiterer Aspekt der Migrationskrise.

Weitere Informationen unter www.dennis-riehle.de und auf www.riehle-news.de.

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