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Bundesverband der Rentenberater: höherer Mindestlohn – vertrackte Auswirkung auf die Rente

Bundesverband der Rentenberater: höherer Mindestlohn – vertrackte Auswirkung auf die Rente

  • Höherer Mindestlohn erhöht nicht zwangsläufig die Rente

Berlin, 18. Januar 2024

Der #Bundesverband der #Rentenberater erklärt, wie sich der neue #Mindestlohn auf die Rente auswirkt und welche Gefahren und Chancen vor allem für Teilzeitbeschäftigte bestehen.

Zum Jahreswechsel wurde der Mindestlohn pro Stunde von 12 auf 12,41 Euro erhöht.»Dass diese Anpassung um 3,4 Prozent hinter der Preisentwicklung zurückbleibt, ist bekannt«, sagt Thomas Neumann, der Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater. »Überraschend: Trotz dieser Erhöhung sinkt der dadurch erzielte #Rentenanspruch

Berufstätige mit 40 Wochenstunden erzielen mit Mindestlohn aktuell ein Gehalt von 2.151 Euro brutto im Monat. Aus Sicht der Rentenversicherung ist das ein Einkommen in Höhe von rund 55,3 Prozent des vorausgeschätzten Durchschnittsentgelts. Daraus lassen sich die Rentenpunkte und damit die Rentenhöhe abschätzen. 

Für ein Beschäftigungsjahr erhöht sich der Rentenanspruch damit derzeit um 20,79 Euro im Monat. Im vergangenen Jahr konnte bei Vollzeitbeschäftigung mit Mindestlohn noch ein Rentenanspruch von 56,2 beziehungsweise 21,13 Euro im Monat erzielt werden – trotz des um 3,4 Prozent niedrigeren Stundensatzes.

Vergleichssimulation: Rente nach 45 Beitragsjahren

Mit den Rentenwerten des Jahres 2023 und 12 Euro Mindestlohn beträgt die Rente 1.225 Euro (einschließlich Grundrentenzuschlag). Mit den Werten des Jahres 2024 und 12,41 Euro Mindestlohn sinkt die Rente auf 1.220 Euro. 

»Kurzum: Die Rentenansprüche bei Mindestlohn sinken aktuell nicht nur inflationsbereinigt, sondern sogar nominal!«, so der Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater. 

Ohne Berücksichtigung des Grundrentenzuschlags würde sich die Rente der zum Mindestlohn Vollzeitbeschäftigter mit 45 solcher Beitragsjahre sogar von 951 Euro auf 936 Euro reduzieren. 

Wichtig für Teilzeitbeschäftigte: 30 Prozent Schwelle beachten

Die aus dem Mindestlohn erzielbaren Rentenansprüche sind ohnehin schon niedrig. Umso wichtiger ist es, die Auswirkungen auf den Grundrentenzuschlag zu berücksichtigen. Dabei verdient ein Stundenumfang besondere Beachtung.

  • Wer weniger als 30 Prozent des Durchschnittsentgelts verdient, bekommt dafür keine Aufstockung durch die Grundrente. Das bedeutet umgerechnet …

    • Wer in diesem Jahr mit 21 Wochenstunden beschäftigt ist, für den erhöht sich die Rente lediglich um etwa 11 Euro.

    • Wer dagegen mit 22 Wochenstunden zum Mindestlohn beschäftigt ist, erhöht seinen monatlichen Rentenanspruch einschließlich Grundrentenzuschlag um bis zu 21,44 Euro pro Beschäftigungsjahr.

Noch gravierender wirkt sich dieser Unterschied aus, wenn früher oder später einige Jahre mit höheren Rentenansprüchen in der Erwerbsbiografie zu verzeichnen sind. Das ist typischerweise bei Versicherten, insbesondere Müttern, mit Kindererziehungszeiten der Fall. 

»Im Extremfall erhöht sich der Rentenanspruch aus 2024 mit einer Wochenstunde mehr (zum Mindestlohn) um über 16 Euro im Monat – und das lebenslang!«, konstatiert Andreas Irion, Mindestlohnexperte und Grundrentenexperte im Vorstand des Bundesverbandes der Rentenberater. »Gerade bei Teilzeitbeschäftigten steigt der Beratungsbedarf in Sachen #Rente

Rentenberater stehen den #Versicherten bei diesen komplexen Fragestellungen als unabhängige Experten zur Seite. Online finden Betroffene Unterstützung in ihrer Region.

Bundesverband der Rentenberater

Der Bundesverband der Rentenberater ist seit 1976 die allgemein anerkannte Berufsorganisation der in Deutschland tätigen Rentenberater. Rentenberater sind unabhängige Rechtsberater und nur ihren Mandanten verpflichtet. Sie sind Spezialisten auf dem Gebiet des Rentenrechts und können wie Anwälte ihre Mandanten im Rahmen ihrer Befugnisse vor Sozialgerichten und Landessozialgerichten vertreten. Über die im Bundesverband der Rentenberater organisierten Rentenberater erhalten Ratsuchende fachkundige Hilfe in Fragen des Sozialversicherungsrechts sowie der betrieblichen und berufsständischen Vorsorge. Mehr

 
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