»Neue gutachterliche Stellungnahme widerlegt vermeintliche Denkmalwürdigkeit der Villa Diering«Zoom Button

Ortstermin mit dem Gutachter: Am 25. Oktober 2023 nahm der Gutachter Dr. Geerd Dahms (links) gemeinsam mit Robert Hase von der FIM Gruppe das Haus Am Laibach 30 in Halle in Augenschein. Für den seit 1999 als Denkmalgutachter tätigen Experten ist eindeutig, dass das aus dem Jahr 1939 stammende Gebäude nicht denkmalschutzwürdig ist. Foto: Britta Kamlage, FIM Finanz und Immobilienmanagement GmbH, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

»Neue gutachterliche Stellungnahme widerlegt vermeintliche Denkmalwürdigkeit der Villa Diering«

»Neue gutachterliche Stellungnahme widerlegt vermeintliche Denkmalwürdigkeit der Villa Diering«

  • Eigentümer und Projektentwickler setzen weiter auf einvernehmliche Lösung mit der Stadt Halle

Bissendorf, Halle (Westfalen), 10. November 2023

»Der Ortstermin mit dem renommierten Gutachter Dr. Geerd Dahms hat eindeutig aufgezeigt: Die von der Unteren Denkmalschutzbehörde behauptete Denkmalschutzwürdigkeit der Villa Diering hält einer objektiven Prüfung nicht stand. Der Bau der 10 neuen Wohneinheiten darf nicht länger behindert werden«, fasst Robert Hase von der FIM Gruppe aus Bissendorf bei Osnabrück zusammen.

Das Unternehmen wurde vom Eigentümer der Haller #Villa, Gustav Upmeyer, mit der Projektentwicklung beauftragt und ist für den Neubau des modernen Gebäudes nach #KFW 40 #Standard federführend zuständig. Nachdem der #Kreis #Gütersloh bereits eine Baugenehmigung erteilt hatte, wurde die #Immobilie auf Betreiben einer Mietpartei – zum Erstaunen des Eigentümers und der FIM Gruppe – vorläufig nach Denkmalschutzgesetz unterschutzgestellt, um die Baumaßnahmen zu stoppen.

»Keine nachvollziehbaren Beweise für eine besondere architekturhistorische Einordnung des Gebäudes«

Hiergegen hat Eigentümer Upmeyer im Mai 2023 Klage am Verwaltungsgericht Minden eingereicht. Zudem nahm sein Rechtsanwalt Dr. Caspar David Hermanns mit Schreiben vom 24. September 2023 Stellung zu den Ausführungen der Unteren Denkmalschutzbehörde. Hierbei bemängelte der Osnabrücker #Fachanwalt für #Baurecht und #Architektenrecht zum einen das Fehlen objektiv nachvollziehbarer Beweise für eine besondere architekturhistorische Einordnung des Gebäudes und kritisierte zum anderen die zweifelhafte Methodik des Landschaftsverbands #Westfalen #Lippe.

Dennoch beschloss der Haller Planungsausschuss und Stadtentwicklungsausschuss am 24. Oktober 2023, die Immobilie Am Laibach 30 in die Denkmalliste der Stadt Halle einzutragen und somit den #Abriss und #Neubau zu verhindern.

Neue Stellungnahme im September 2023 offiziell angekündigt

»Auf dieser Ausschusssitzung wurde der Eindruck erweckt, der Eigentümer sei im Nachgang der ersten vorläufigen Unterschutzstellung untätig geblieben und habe die Gelegenheit einer Stellungnahme verstreichen lassen – so berichtet es das Haller Kreisblatt am 26. Oktober. Aber das Gegenteil ist richtig: In seinem Schreiben vom September hatte Rechtsanwalt Dr. Hermanns bereits mitgeteilt, dass mandantenseits eine gutachterliche Stellungnahme in Auftrag gegeben wurde, die im November vorgelegt werden soll«, erklärt Robert Hase. Der Projektleiter sei sehr enttäuscht, dass die Öffentlichkeit und die Ausschussmitglieder hierüber offensichtlich nicht vollständig informiert wurden.

Dabei lagen der Stadtverwaltung die Einwände von Eigentümerseite längst vor. Belegt wird dies durch die Beschlussvorlage DSNr. 85/2023, die für die am 13. Dezember 2023 bevorstehende Ratssitzung von der Stadtverwaltung erstellt wurde. Hierin ist die Mitteilung des Rechtsanwalts ausdrücklich erwähnt.

Robert Hase sagt: »Wir finden es sehr bedauerlich, dass die Stadtverwaltung in der Frage des Denkmalschutzes schnell Fakten schaffen will, ohne die angekündigte gutachterliche Stellungnahme abzuwarten. Dabei wird diese klarstellen, dass die Aufnahme des Objekts Am Laibach 30 in die Denkmalliste keinesfalls gerechtfertigt ist. Dies hat uns der Gutachter Dr. Dahms beim Ortstermin im Oktober unmissverständlich erklärt: Seine gutachterliche Stellungnahme widerlegt die vermeintliche Denkmalwürdigkeit der Villa Diering in jeder Hinsicht.«

Deutschlandweit anerkannter Experte für #Denkmalschutz eingeschaltet

Dr. phil. Geerd Dahms ist öffentlich bestellt und vereidigt als Sachverständiger für die Beurteilung der Denkmalwürdigkeit von Gebäuden und seit 1999 als Denkmalgutachter tätig. 2008 wurde er vom Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter zum Fachgutachter für #Denkmalschutz und #Denkmalpflege ernannt. Laut FIM Gruppe zählt Dr. Dahms deutschlandweit zu den erfahrensten Experten im Denkmalschutz. Deshalb legte die FIM Gruppe besonderen Wert darauf, diese Expertise für das Projekt in #Halle heranzuziehen.

Eigentümer Upmeyer und die FIM Gruppe sind zuversichtlich, auf Grundlage der neuen gutachterlichen Stellungnahme mit der Stadt Halle zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen, die den Neubau der #Wohnungen ebenso ermöglicht wie  den von allen Seiten als schützenswert erachteten Baumbestand im Umfeld des Gebäudes. »So bedeuten die Schaffung dringend benötigten Wohnraums nach vorbildlichen Effizienzstandards und eine schonende sowie nachhaltige Umgestaltung des Areals eine Win Win Situation für alle Beteiligten«, meint Robert Hase. Mehr

 
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