Befürwortet die Initiative des NRW Gesundheitsministers zur Organspende: PD Dr. med. Thomas Grau ist Chefarzt der Klinik für Anästhesiologie, Operative Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerzmedizin., Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
PD Dr. med. Thomas Grau, Klinikum Gütersloh: Organspende – NRW Initiative könnte helfen
Gütersloh, 31. Oktober 2023
NRWs #Gesundheitsminister hat verkündet, dass er eine neue Initiative für die #Widerspruchslösung in den #Bundesrat einbringen will. Bei dieser Regelung geht es darum, dass ein Mensch, bei dem der Hirntod festgestellt und überprüft wurde, zum möglichen Organspender wird, wenn er zu Lebzeiten nicht aktiv widersprochen hat.
»Die Widerspruchsregelung würde uns sehr helfen, die Zahl der potentiellen Spender zu erhöhen. Unsere Organspenden sind aktuell im einstelligen Bereich, für eine erfolgreiche Spende prüfen wir im Durchschnitt 5 mal so viele Patienten als letztendlich in Frage kommen«, erklärt PD Dr. med. Thomas Grau, Chefarzt für Anästhesiologie, #Intensivmedizin und #Notfallmedizin. Er plädiert dafür, das Thema #Organspende wieder mehr in das Bewusstsein der Menschen zu bringen und sie davon zu überzeugen, sich aktiv mit dem Thema auseinanderzusetzen. Freilich kommt die Problematik hinzu, dass wer an Herzversagen stirbt, kein Organspender werden kann.
In# Deutschland kommen nur die Menschen als Organspender in Frage, die ursächlich an schweren Hirnschädigungen zum Beispiel nach einem Schlaganfall, geplatzten Hirnarterien oder nach einem #Unfall sterben. Die meisten Menschen erliegen allerdings einem Herz Kreislauf Versagen und kommen nicht als Organspender in Frage.
Wenn zuerst das Herz aufhört zu schlagen und dann die Atmung stoppt, tritt ein paar Minuten später als letztes der Hirntod ein. Das Herz Kreislauf #Versagen ist dann die #Todesursache und nicht die erloschene #Hirnfunktion. Menschen, die so gestorben sind, können in #Deutschland nicht Organspender werden. Das gilt auch für Koma Patienten, bei denen laut Patientenverfügung die Behandlung eingestellt werden muss. Auch sie sterben nicht ursächlich an einem Hirntod und können damit nicht Organspender werden.