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Düsseldorfer Erklärung, Resolution für eine faire Vergütung der Apotheken vor Ort

Düsseldorfer Erklärung, Resolution für eine faire Vergütung der Apotheken vor Ort

Düsseldorf, 29. September 2023

Apotheken sind Teil der Daseinsvorsorge in Deutschland. Sie leisten einen entscheidenden Beitrag zum sozialen #Frieden. Am Tag und in der Nacht sind Apotheken eine niedrigschwellige und unverzichtbare Säule der sicheren #Gesundheitsversorgung für die gesamte Bevölkerung.

Die Arzneimittelversorgung durch die Apotheken vor Ort ist seit langem strukturell unterfinanziert, da der Festzuschlag in der Arzneimittelpreisverordnung seit mehr als einem Jahrzehnt nicht angepasst wurde. Zuletzt haben die #Apotheken sogar eine Honorarkürzung zu Gunsten der gesetzlichen Krankenkassen hinnehmen müssen.

Immer mehr Arzneimittel sind in Deutschland nicht mehr verfügbar und verursachen einen hohen zusätzlichen Arbeitsaufwand. Gleichzeitig müssen alle #Mitarbeiter in den Apotheken fair vergütet werden. Die allgemein steigenden Kosten belasten die Apotheken zusätzlich mit Blick auf die Warenwirtschaft und die Betriebskosten. Stabile finanzielle Rahmenbedingungen sind unerlässlich, um dem Nachwuchs in der Apotheke eine Zukunftsperspektive zu geben – gerade in Zeiten des allgegenwärtigen Fachkräftemangels. Auch eine Apothekenübergabe wird durch fehlende Planungssicherheit erschwert.

Die Apothekerschaft richtet die folgenden Forderungen an die Bundesregierung

    1. Die bewährten Strukturen der Arzneimittelversorgung über die heilberuflich geführten Apotheken vor Ort müssen stabilisiert und durch verlässliche Rahmenbedingungen zukunftsorientiert weiterentwickelt werden.

    2. Wir fordern eine dauerhaft angemessene Vergütung der Apotheken vor Ort. Die Politik trägt die Verantwortung für die ambulante flächendeckende Versorgung, auch für deren Finanzierung. Investitionen in die Apotheken vor Ort sichern flächendeckend die Arzneimittelversorgung und garantieren sichere, am Patientenwohl orientierte Zugangswege.

    3. Um künftig die Honorierung der Apotheken nicht wieder von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abzukoppeln, muss der Festzuschlag durch einen regelhaften Mechanismus jährlich mittels eines Dynamisierungsfaktors angepasst werden.

    4. Die einseitige Wirtschaftlichkeitsorientierung in der Arzneimittelversorgung muss zurückgedreht werden, um die Versorgungssituation zu verbessern. Ein Kaputtsparen von Versorgungsstrukturen gefährdet die Versorgung der Bevölkerung unwiederbringlich.

    5. Die Unabhängigkeit der Beratung durch freiberuflich selbständige Heilberufler bedeutet einen großen – auch geldwerten - Nutzen für das deutsche Gesundheitswesen. Diese Unabhängigkeit muss daher zum Wohl der Patientinnen und Patienten erhalten bleiben.

    6. Zentrale Forderung zum Erhalt einer gesunden Versorgungsbasis ist daher die Korrektur des Festzuschlag auf 12 Euro (netto) je verschreibungspflichtiger Arzneimittelpackung. Nur durch diese Maßnahme lassen sich die in den letzten 10 Jahren aufgelaufenen Betriebskostensteigerungen ausgleichen.

    7. Weitere Kürzungen zu Lasten der Apotheken im Kontext der Stabilisierung der GKV-Finanzen sind für die Patientinnen und Patienten schädlich, denn sie bedeuten im Ergebnis Leistungskürzungen. Daher ist insbesondere der Apothekenabschlag dauerhaft auf 1,48 Euro (netto) festzuschreiben.

    8. Notwendige Aufwendungen der Apotheken im Rahmen der Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen sind vollständig zu refinanzieren. Apotheken sind ein verlässlicher Partner beim Ausbau digitaler Anwendungen, dürfen aber dadurch nicht finanziell geschwächt werden.

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