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Überschwemmung. Foto: Fotos R. 52, Adobe Stock, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Starkregen und Überschwemmungen: Welche Rechte habe ich als Urlauber?

Starkregen und Überschwemmungen: Welche Rechte habe ich als Urlauber?

Kehl, 10. August 2023

Starkregen hat zu Überschwemmungen in Slowenien, Österreich, Schweden und Kroatien geführt. Welche Rechte haben Touristen, die in nächster Zeit in genau diese Länder reisen möchten oder bereits am Urlaubsort angekommen sind? Das #Europäische #Verbraucherzentrum #Deutschland informiert.

»Wer eine Pauschalreise gebucht hat, hat deutlich mehr europaweit einheitliche Rechte und ist im Krisenfall besser geschützt als Individualreisende. Pauschalreisende haben mit dem Veranstalter einen einheitlichen Ansprechpartner, während Individualreisende sich mit den Vertragsbedingungen jedes einzelnen Anbieters wie Fluggesellschaft, Hotel oder Ticketverkäufer befassen und sich mit mehreren Ansprechpartnern auseinandersetzen müssen«, sagt Karolina Wojtal, Co Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland.

Pauschalreise

Der Pauschalreiseveranstalter sagt die Reise ab. Welche Rechte habe ich?

Herrschen am #Urlaubsort unvermeidbare außergewöhnliche Umstände, die es dem Reiseveranstalter unmöglich machen, die #Pauschalreise durchzuführen, darf er die Reise absagen. Haben Sie bereits eine Anzahlung geleistet oder gar den vollständigen #Reisepreis bezahlt, haben Sie in diesem Fall Anspruch auf eine vollständige Erstattung. Ein zusätzlicher Anspruch auf #Schadensersatz besteht jedoch nicht.

Kann ich selbst die Pauschalreise vor der Abreise kostenlos stornieren?

Auch hier gilt: Möglich ist dies bei außergewöhnlichen und unvermeidbaren Umständen am Zielort oder in dessen unmittelbarer Nähe. Wenden Sie sich an Ihren Reiseveranstalter, und verlangen Sie, dass Ihre Reise aufgrund der aktuellen Gegebenheiten vor Ort storniert wird. Sie haben dann einen Anspruch auf die vollständige Erstattung des Reisepreises, aber nicht auf eine zusätzliche Entschädigung. »Voraussetzung dafür ist, dass die Reise unmittelbar bevorsteht und durch die außergewöhnlichen Umstände beeinträchtigt ist«, sagt Karolina Wojtal. Liegt das Reisedatum erst in ferner Zukunft, sind Sie auf die Kulanz des Reiseveranstalters angewiesen.

Achtung

Allein die Angst vor #Überschwemmungen reicht als Stornogrund nicht aus. Sie können die Reise mit dieser Begründung nicht einfach kostenfrei stornieren. Sie müssen mit Stornokosten rechnen.

Ich möchte den #Urlaub abbrechen. Was gilt?

Wenn Sie nachweisen können, dass die #Reise durch außergewöhnliche Umstände stark beeinträchtigt ist, können Sie den Pauschalreisevertrag kündigen und die Rückreise antreten. Reiseleistungen, die Sie aufgrund der frühzeitigen Beendigung des Vertrages nicht mehr nutzen können, müssen Sie nicht bezahlen und können dafür eine Erstattung verlangen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, Ihre Rückreise zu organisieren, sofern diese Bestandteil des Vertrages war. Etwaige Mehrkosten gehen dann zu Lasten des Reiseveranstalters.

Die Heimreise verzögert sich. Welche Rechte gelten?

Müssen Sie länger am Urlaubsort bleiben, als ursprünglich geplant, da aufgrund der außergewöhnlichen Umstände eine Rückreise nicht möglich ist, muss der Veranstalter die Hotelkosten für maximal 3 weitere Tage übernehmen.

Welche Rechte haben Feriengäste, die am Urlaubsort bleiben?

Wer am Urlaubsort verbleibt, kann den Reisepreis gegenüber dem Reiseveranstalter mindern, wenn ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Dies ist etwa dann der Fall, wenn eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht werden kann. Weitere Informationen zu Pauschalreisen auf der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland.

Im Rahmen der Pauschalreise war ein Veranstaltungs Ticket inklusive. Die Veranstaltung fällt aufgrund der Überschwemmung aus. Welche Rechte habe ich?

Der Reiseveranstalter muss Ihnen das Ticket für die Veranstaltung erstatten. Weitere Informationen zu Tickets auf der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland.

Individualreise

Was gilt, wenn ich #Flug und #Hotel getrennt voneinander gebucht habe?

Flug

Wenn die #Airline den #Flug aufgrund der Überschwemmungen streicht, haben Sie entweder Anspruch auf die Erstattung des Ticketpreises oder auf eine anderweitige Beförderung. Eine zusätzliche Entschädigung können Sie jedoch nicht verlangen. »Wenn Ihr Flug aufrechterhalten wird, können Sie diesen normalerweise nicht kostenlos stornieren, wenn Sie nicht ausdrücklich einen flexiblen Tarif gewählt haben«, sagt Karolina Wojtal. »Setzen Sie sich mit der Fluggesellschaft in Verbindung, und fragen Sie, ob vielleicht ein kostenloses Storno oder eine Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt möglich ist.« Weitere Informationen zu den Fluggastrechten auf der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland.

Kann ich mein Hotel kostenfrei stornieren?

Hierfür gibt es in Europa keine einheitlichen Regelungen. Um herauszufinden, ob Stornogebühren anfallen oder nicht können Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie von vorne herein eine stornierbare Buchung gewählt haben. Falls nicht, sollten Sie das Hotel kontaktieren und fragen, ob Sie den Aufenthalt auf einen späteren Zeitpunkt verschieben oder kostenfrei stornieren können. Wenn das Hotel die Buchung storniert, weil die Leistung aufgrund der Überschwemmungen nicht erbracht werden kann, muss es den gesamten Betrag erstatten. Sollten Sie bereits im Hotel sein, Ihren Urlaub aber nicht fortsetzen können, verlangen Sie die Erstattung des Restbetrages.

Ich habe ein Veranstaltungs Ticket gekauft. Die Veranstaltung fällt aus. Welche Rechte habe ich?

Wenn die Veranstaltung ausfällt, können Sie den Ticketpreis zurückverlangen. Die Erstattung weiterer Kosten, die Ihnen entstanden sind, wie beispielsweise für die Anfahrt und eine Hotelübernachtung, können Sie hingegen nicht verlangen. 

Greift meine #Reiserücktrittsversicherung?

Naturkatastrophen werden normalerweise von Reiserücktrittsversicherungen ausgeschlossen. Diese zahlen infolgedessen nicht, wenn Sie aufgrund der Überschwemmung Ihre Reise nicht antreten können. Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen, ob Naturkatastrophen inklusive sind oder nicht. Manche Kreditkarten enthalten ebenfalls eine Reiserücktrittsversicherung. Ob dieser Versicherungsschutz greift, können Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Kreditkarte entnehmen. Weitere Infos zum Reiserecht #online.

Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland c/o Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V., mehr …
Bahnhofsplatz 3
77694 Kehl
Telefax +4978519914811
E-Mail info@cec-zev.eu
www.evz.de

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