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Diese Rechte stehen Patienten zu
Baierbrunn, #Apotheken #Umschau, 17. Juli 2023
Freie #Arztwahl, umfassende Aufklärung und Einsicht in die Behandlungsakte: #Patienten haben viele wichtige Rechte. Seit mittlerweile zehn Jahren sind diese sogar im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten – aber kennen Sie Ihre Rechte? Für alle, die sich da nicht so sicher sind, zeigt die aktuelle Ausgabe des Gesundheitsmagazins Apotheken Umschau übersichtlich, was Patienten zusteht.
Zu den grundlegenden Rechten gehört etwa, dass – anders als in einigen Ländern – Kassenpatienten in Deutschland ihren behandelnden Arzt frei wählen können, sofern sie von den gesetzlichen Krankenkassen zugelassen sind. Prinzipiell ist es auch immer möglich, eine 2. Meinung einzuholen.
Auch ein Einblick in die Patientenakte ist gestattet: Ärzte müssen die Behandlung hier dokumentieren und sie innerhalb von wenigen Tagen herausgeben. Laut #DSGVO steht Patienten normalerweise sogar eine kostenfreie Kopie zu.
Wer nicht mehr mobil genug ist, um selbst in die Praxis zu kommen, hat das Recht auf einen ärztlichen Hausbesuch – solange die Wohnung innerhalb eines bestimmten Radius der Praxis liegt.
Patienten haben auch #Pflichten
Wer zum #Arzt geht, hat aber auch gewisse Pflichten: Etwa wichtige #Informationen offenlegen: zu Vorerkrankungen, dem aktuellen Medikamentenplan oder #Alkoholkonsum und #Drogenkonsum. Auch über Krankheiten, die das Praxispersonal gefährden könnten, muss man informieren. Zu vereinbarten Terminen müssen Patienten erscheinen, und zwar möglichst pünktlich.
Im Interview sagt der Patientenbeauftragte Stefan Schwartze: »Das Patientenrechtegesetz von 2013 war ein Meilenstein, aber es läuft noch lange nicht überall rund. Patienten sollten wissen, welche Rechte sie haben, und sie auch einfordern. Das Recht auf Aufklärung und Information ist Voraussetzung für ein Verhältnis auf Augenhöhe zwischen Arzt auf der einen und Patient auf der anderen Seite.«
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