Spotify erhält DSGVO Strafe von fast 5 Millionen Euro, Streaming Dienst hat Auskunftsersuchen nicht ordnungsgemäß beantwortet, NoybZoom Button

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Spotify erhält DSGVO Strafe von fast 5 Millionen Euro, Streaming Dienst hat Auskunftsersuchen nicht ordnungsgemäß beantwortet, Noyb

Spotify erhält #DSGVO #Strafe von fast 5 Millionen Euro. Der Streaming Dienst hat Auskunftsersuchen von Nutzern nicht ordnungsgemäß beantwortet, #Noyb

Wien, 13. Juni 2023

Nach einer Beschwerde und einer anschließenden Klage wegen Untätigkeit hat die schwedische Datenschutzbehörde (IMY) eine Geldstrafe in Höhe von 58 Millionen Schwedischen Kronen (etwa 5 Millionen Euro) gegen Spotify verhängt. Nutzer:innen haben zwar ein Recht auf Zugang zu allen ihren Daten und auf Informationen über die Verwendung ihrer Daten, doch Spotify ist dieser Verpflichtung nicht in vollem Umfang nachgekommen. Die IMY war für diesen Fall zuständig, weil Spotify seinen Hauptsitz in Schweden hat.

Beschwerde

Am 18. Januar 2019 hat Noyb eine Reihe von Beschwerden gegen verschiedene #Streaming Dienste eingereicht, da diese Nutzer:innen keine einfache Möglichkeit bieten, ihr Auskunftsrecht gemäß Artikel 15 DSGVO auszuüben. Eine dieser Beschwerden wurde in Österreich eingereicht und betraf Spotify. Der Dienst hat nicht alle personenbezogenen Daten und Informationen über die Verwendung der Daten bereitgestellt. Da Spotity seinen Sitz in Schweden hat, wurde der Fall an die schwedische Datenschutzbehörde (IMY) weitergeleitet.

Rechtsstreit gegen IMY

Über die Beschwerde wurde mehr als 4 Jahre lang nicht entschieden. Die IMY erklärte sogar, dass die Beschwerdeführer nicht an dem Verfahren beteiligt sind. Am 22. Juni 2022 reichte Noyb daher vor den schwedischen Gerichten eine Klage gegen die IMY wegen Untätigkeit ein. Während sich die IMY zunächst dagegen wehrte, dass es über Beschwerden entscheiden muss, gaben die schwedischen Gerichte Noyb Recht. Zwar liegt der Fall noch vor dem Obersten Verwaltungsgericht Schwedens, doch die IMY hat nun eine Entscheidung über die Beschwerde sowie über Spotifys Praxis zur Bereitstellung von Informationen für Nutzer:innen getroffen. Der Fall wurde mit einer anderen Beschwerde aus den Niederlanden verbunden.

Stefano Rossetti, Datenschutzjurist bei Noyb: »Wir freuen uns, dass die schwedische Behörde endlich gehandelt hat. Es ist ein Grundrecht jedes Nutzers, vollständige Informationen über die Daten zu erhalten, die über ihn verarbeitet werden. Allerdings hat der Fall mehr als 4 Jahre gedauert und wir mussten das IMY verklagen, um eine Entscheidung zu erhalten. Die schwedische Behörde muss ihre Verfahren definitiv beschleunigen«.

Recht auf #Auskunft

Das Auskunftsrecht gewährt nicht nur das Recht, eine Kopie der eigenen Daten zu erhalten, sondern auch Informationen über deren Herkunft und die Empfänger der personenbezogenen Daten oder Einzelheiten über internationale Datenübermittlungen. Im Fall von Spotify wurden diese Informationen nicht vollständig bereitgestellt. Darüber hinaus gewährte das Unternehmen nur Zugang zu »einigen« Daten, ohne die betroffene Person darüber zu informieren, wie sie den Rest erhalten kann. Die IMY ordnete an, dass Spotify gemäß Artikel 58, Absatz 2 c, DSGVO endlich den vollständigen #Datensatz zur Verfügung stellt.

Noyb wird die Entscheidung nun im Detail prüfen, um festzustellen, ob die IMY die Rechte der Nutzer vollständig durchgesetzt hat.

 
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