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Vernetzung mit Folgen: 13 Schritte gegen Software Obsoleszenz

Vernetzung mit Folgen: 13 Schritte gegen Software Obsoleszenz

  • Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt Maßnahmen, um die Lebensdauer technischer Geräte zu erhöhen und gibt Hinweise, wie sich Verbraucher schützen können

Dessau Roßlau, 7. JUni 2023

Ob Saugroboter, smarte Lautsprecher oder Geräte, die #Licht und #Heizung regeln – sie alle sind mit dem Internet verbunden und werden von eigener Software gesteuert. Unter Umständen beeinflusst die #Software aber auch die Lebensdauer der Geräte. Sie sind nicht mehr nutzbar, obwohl sie technisch einwandfrei sind. Die Folgen: mehr Elektroschrott, steigender Ressourcenverbrauch und zusätzliche Kosten für #Verbraucher. Das #UBA empfiehlt daher neue gesetzliche Regelungen, um die Lebensdauer technischer Geräte zu erhöhen und so die Umwelt zu schützen.

Licht und Heizung von unterwegs mit dem #Smartphone einschalten, Serien auf dem Fernseher streamen oder den automatischen Staubsaugerroboter die Wohnung reinigen lassen: Vernetzte Geräte sind nützliche Helfer im Alltag. Ihre Herstellung benötigt jedoch wertvolle Rohstoffe und viel Energie. Gesteuert werden smarte Haushalts- und Unterhaltungsgeräte durch eigene Software, die Einfluss darauf hat, wie lange die Produkte genutzt werden können. Trägt die Steuerungssoftware dazu bei, dass technisch einwandfreie Geräte nicht mehr funktionieren, spricht die Wissenschaft von #Software Obsoleszenz.

Solche Defekte haben keine technischen Ursachen, sondern gehen auf das Zusammenspiel verschiedener wirtschaftlicher und organisatorischer Faktoren zurück. Die Folge: Eigentlich intakte Geräte landen als Elektroschrott auf dem Müll. Angesichts von #Rohstoffknappheit und Energieknappheit und eines weltweit wachsenden Müllproblems muss das Ziel sein, diese Produkte so lange wie möglich nutzen zu können. 

Mindestanforderungen für die ⁠ Nachhaltigkeit neuer Geräte

Vor diesem Hintergrund veröffentlicht das UBA 13 Empfehlungen für gesetzliche Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene, um die Lebensdauer von technischen Geräten zu erhöhen und den Ressourcenverbrauch zu reduzieren. Folgende Mindestanforderungen sollten neue Geräte nach Auffassung des UBA für eine Marktzulassung erfüllen …

  • Die Möglichkeit zum Betrieb des Produktes ohne externe Abhängigkeit

  • Bereitstellung sicherheitsrelevanter Software Updates für mindestens 10 Jahre

  • Gewährleistung einer Nutzungsdauer von mindestens 10 Jahren

  • Verbot softwaregesteuerter Hindernisse für Reparatur und Betrieb

  • Kompatibilität und Interoperabilität unterschiedlicher Produktsysteme

  • Verpflichtung, externe Dienstleistungen für den Betrieb mindestens 10 Jahre lang anzubieten

  • Technischer Support für Software (Apps) von Verkaufsplattformen und Vertriebspattformen für mindestens 10 Jahre

Empfehlungen des UBA zur Förderung eines transparenten Wettbewerbs

  • Verpflichtende Angaben zu Abhängigkeiten softwarebetriebener Produkte

  • Verpflichtende Angaben zum garantierten Supportzeitraum und der daraus resultierenden Rechtsansprüche

  • Kennzeichnung von Produkten zu Reparaturmöglichkeiten

  • Verpflichtende Angaben zu Volumen und Inhalt übermittelter Daten

Um ökologische Innovationen zu fördern, empfiehlt das UBA

  • Pflicht zur umweltverträglichen öffentlichen Beschaffung

  • Förderung und Lehre nachhaltiger Softwareentwicklung

  • Software Obsoleszenz kommt Verbraucher teuer zu stehen 

Für Verbraucher birgt #Software #Obsoleszenz Risiken, die sich oft nicht auf den ersten Blick erschließen. So benötigen vernetzte Produkte regelmäßig #Updates, um Fehler zu beheben oder Sicherheitslücken und Funktionslücken zu schließen. Treffen ältere Produkte dabei auf neue Betriebssysteme, sind diese oft nicht miteinander kompatibel. Dasselbe gilt für neue Geräte, die mit älteren Softwareversionen betrieben werden.

Bestimmte vernetzte Produkte können wiederum nur mit Hilfe anderer gesteuert werden, etwa ein Heizungsthermostat, das sich ausschließlich über das Smartphone einer entsprechenden Produktgeneration steuern lässt. Dabei haben weder Hersteller noch Händler Einfluss auf die notwendigen technischen Voraussetzungen wie die Internetverbindung oder die erforderlichen Schnittstellen am Smartphone. Plattformbetreiber (zum Beispiel der #Apple #App #Store) und andere Akteure in der Softwarelieferkette (etwa #Entwickler von Betriebssystemen) erhalten so eine marktbeherrschende Stellung. 

Verbraucher können diese Risiken bereits beim Kauf reduzieren, wenn sie folgende Hinweise beachten

  • Sicherheitsupdates sollten vom Hersteller über einen ausreichend langen Zeitraum zur Verfügung gestellt werden.

  • Das Gerät sollte seine primäre Funktion (zum Beispiel Staubsaugen) auch ohne eine bestehende Internetverbindung ausführen können.

  • Bei Geräten, die #Cloud #Services nutzen, sollte sichergestellt werden, dass dies ausreichend lange zur Verfügung stehen.

  • Werden Daten auf einer Cloud Plattform gespeichert (etwa Videos einer Überwachungskamera), sollte bereits beim Kauf geklärt werden, welche Daten gespeichert, für welchen Zweck sie verarbeitet und wann sie gelöscht werden.

  • Es sollte möglich sein, die eigenen Daten selbständig zu löschen, denn auch das Speichern ungenutzter Datenmengen verbraucht Energie und beansprucht Ressourcen.

  • Vor dem Kauf sollte beim Hersteller oder Händler geklärt werden, ob und wenn ja, welche zusätzliche Hardware oder weitere Voraussetzungen wie Betriebssystem, Qualität der Internetverbindung oder ein eigenes #Benutzerkonto für die Cloud #Plattform notwendig sind, um das Gerät nutzen zu können.

Umweltbundesamt, mehr …
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Telefon +4934021032416
E-Mail buergerservice@uba.de
www.umweltbundesamt.de

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