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Rheda Wiedenbrück, Anmeldungen für Osterfeuer, Ablauf der Nutzungszeit von Urnenreihengräbern

Rheda Wiedenbrück, Anmeldungen für Osterfeuer, Ablauf der Nutzungszeit von Urnenreihengräbern

Rheda Wiedenbrück, 24. Februar 2023

Auch in #Rheda #Wiedenbrück pflegen viele Vereine, Organisationen und Kirchengemeinden die Tradition des Osterfeuers. Zu den öffentlichen Feuern sind alle Interessenten eingeladen. Wer in diesem Jahr die Tradition fortführen möchte und auch in den letzten Jahren ein #Osterfeuer angemeldet hat, kann bis zum 13. März 2023 schriftlich eine Erlaubnis beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung beantragen.

Zur Vermeidung übermäßiger Luftverschmutzung werden in Rheda Wiedenbrück nur Osterfeuer genehmigt, die der Brauchtumspflege dienen und bereits eine lange Tradition haben. Dies dient auch dem Schutz der Gesundheit, denn Menschen mit asthmatischen Erkrankungen leiden an den Ostertagen oft erheblich unter der hohen Feinstaubkonzentration. Beim Verbrennen werden #Schadstoffe und #Feinstaub freigesetzt. Ist das Holz sehr feucht, kommt es zu unvollständiger Verbrennung mit starker Rauchentwicklung.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden: Der Reisighaufen darf höchstens 4 Meter lang und breit sowie 2,50 Meter hoch sein. Zu Gebäuden muss ein Mindestabstand von 100 Metern eingehalten werden. Es dürfen nur pflanzliche Abfälle verbrannt werden; Sperrmüll, Papier, Kunststoffe, Altöl und ähnliches sind auch zum Anfeuern nicht erlaubt. Eine Aufsichtsperson muss bis zum völligen Erlöschen des Feuers anwesend sein. Ganz wichtig: Zum Schutz der Kleintiere muss das gesamte Material am Tag des Abbrennens vollständig umgeschichtet werden.

Die Einhaltung der Vorschriften und Auflagen wird von den Mitarbeitern des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung überprüft. Nichteinhaltung oder Verstöße werden entsprechend geahndet.

Ablauf der Nutzungszeit von Urnenreihengräbern

Auf dem städtischen Friedhof der Stadt Rheda Wiedenbrück werden ab dem 15. März 2023 folgende Urnenreihengräber eingeebnet: Feld 4, Nummer 1027 bis 1038 (Bestattungszeitraum 23. Oktober 2009 bis 18. Februar 2011). Die Verfügungsberechtigten werden gebeten, bis zum 14. März 2023 Erinnerungsstücke von der Grabstelle abzuräumen.

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