Kreis Gütersloh, Brandereignis in Steinhagen, Beseitigung und Entsorgung der freigesetzten BrandabfälleZoom Button

Die Karte der Anlage 2 der Allgemeinverfügung zeigt den Bereich, der bereits durch den Kreis Gütersloh und die Gemeinde Steinhagen gereinigt wurde., Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Kreis Gütersloh, Brandereignis in Steinhagen, Beseitigung und Entsorgung der freigesetzten Brandabfälle

Kreis Gütersloh, Brandereignis in Steinhagen, Beseitigung und Entsorgung der freigesetzten Brandabfälle

Gütersloh, 15. Februar 2023

Durch den #Großbrand in #Steinhagen am 7. Februar 2023 setzte sich im Nahbereich und Fernbereich der Brandstelle in der Liebigstraße auf vielen Flächen und Oberflächen ein Feststoff Niederschlag aus Calciumhypochlorit ab (Brandabfall). Für die betroffenen, noch nicht gereinigten Flächen und Oberflächen hat der Kreis Gütersloh nun den Erzeuger der Brandabfälle verpflichtet, das Material zu beseitigen. Der Erzeuger hat hierzu das ausgetragene #Calciumhypochlorit – soweit tatsächlich möglich – aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Sollte eine Aufnahme des Materials nicht mehr möglich sein zum Beispiel aufgrund der witterungsbedingten Einflüsse (Regen et cetera), kann der Erzeuger der Brandabfälle alternativ durch geeignete Gutachten nachweisen, dass von den nicht mehr aufnehmbaren Calciumhypochloritrückständen keine Gefahren für Mensch oder #Umwelt mehr ausgehen.

Um ein Betreten auch privater Flächen zu den vorgenannten Zwecken zu ermöglichen hat der Kreis gleichzeitig mit Wirkung zum Donnerstag, 16. Februar 2023, eine Allgemeinverfügung erlassen. Grundstücksbesitzer müssen zur Beseitigung des Materials und zur Begutachtung Zutritt zu ihren Grundstücken gewähren.

Calciumhypochlorit kann bei Kontakt zu Verätzungen und/oder zu Schädigungen der Augen und Schleimhäute führen. Der Kreis Gütersloh hatte daher als zuständige untere Umweltschutzbehörde gemeinsam mit der Gemeinde Steinhagen im Rahmen der Gefahrenabwehr die Beseitigung des Materials und Reinigung der öffentlichen Straßenflächen sowie der Zuwegungen zu den an diese angrenzenden, befestigten privaten Flächen (Zufahrten, Eingangsbereiche) beauftragt, Verhaltensweisen zum Umgang mit dem belasteten Material gegeben und nochmals die Ausbreitung der Schadstoffbelastung überprüft.

Der Abschlussbericht des #LANUV und die Ergebnisse weiterer Beprobungen von Boden, Oberflächen und Gewässern werden erwartet.

Die Allgemeinverfügung sowie die Karten, aus denen die zu beräumenden Flächen beziehungsweise die bereits beräumten Flächen ersichtlich sind, wurde im aktuellen Amtsblatt Nummer 811 veröffentlicht. Mehr

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