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Behinderung im Job: Arbeitnehmer verzichten auf Nachteilsausgleiche, Gründe für fehlende Inanspruchnahme sind Schamgefühl und Unwissenheit
Konstanz, 5. Februar 2023
Die Anlaufstelle »Beratung mit Handicap« weist auf die zögerliche Nutzung von möglichen Nachteilsausgleichen am Arbeitsplatz durch Angestellte mit einer Behinderung hin: »Viele #Menschen verzichten auf ihre Ansprüche im Job, weil sie gegenüber nicht beeinträchtigten Kollegen keinesfalls bessergestellt sein wollen, obwohl sie objektiv ein wirkliches Anrecht auf diverse Unterstützung und Hilfen hätten«, sagt Sozialberater Dennis Riehle und ergänzt hierzu: »Faktisch werden die Betroffenen durch Nachteilsausgleiche lediglich auf dasselbe #Chancenniveau und #Arbeitsniveau wie gesunde Mitarbeiter gestellt und sind damit nicht bevorzugt. Stattdessen wird Gerechtigkeit für alle Arbeitnehmer geschaffen, weil jene mit Behinderung durch die Hilfestellungen vom gleichen Startblock ins Rennen gehen können und damit Fairness garantiert wird. So kann letztendlich eine Vergleichbarkeit von Leistungen erzielt und damit ein angemessener Wettbewerb im Unternehmen und zwischen Mitarbeitern erreicht werden«, meint der 37 jährige Konstanzer.
Durch verschiedene Erleichterungen am Arbeitsplatz werde kein #Neid oder #Missgunst zwischen Angestellten mit und ohne Handicap geschürt, sondern viel eher ein Ausgleich für etwaige Nachteile durch eine körperliche, psychische oder geistige Behinderung zugesprochen, der das Arbeitsklima harmonisieren und verbessern kann. »Damit dieses von außen hergestellte Gleichgewicht der Ressourcen in einem Betrieb zu Synergie und Effizienz für die gesamte Firma wird, ist Moderation und Information durch den Arbeitgeber notwendig. Ansonsten besteht nämlich tatsächlich die Gefahr, dass Menschen ohne Beeinträchtigung Ausgleiche für behinderte Kollegen als Bevorteilung wahrnehmen. Das kann sogar zu Ausgrenzung und Mobbing von gehandicapten Arbeitnehmern führen und würde dem eigentlichen Ansinnen auf Integration vollkommen zuwiderlaufen«, meint der Psychologische Berater Riehle.
Insofern komme den Vorgesetzten eine ganz erhebliche Verantwortung zu, welche behinderte Menschen aber durchaus durch ihre Mitwirkung bestärken und erleichtern könnten: »Niemand verlangt, mit #Diagnosen und #Details einer Erkrankung im eigenen Job hausieren zu gehen oder mehr als das wirklich Notwendige preiszugeben. Insgesamt habe ich allerdings die Erfahrung gemacht, dass Offenheit für alle Beteiligten hilfreich sein kann. Wenn das Team von einer Behinderung eines Mitstreiters weiß, kann es für etwaige Nachteilsausgleiche mehr Verständnis aufbringen. Da geht es nicht um Mitleid, sondern um bessere Nachvollziehbarkeit und Vertrauen. Entscheidungen für einen allfälligen Mehrurlaub, orthopädische Büromöbel oder besonderen Kündigungsschutz – um nur einige Beispiele für einen behindertenbedingten Anspruch zu erwähnen – können vom Chef dann leichter kommuniziert werden«.
Der Leiter der Beratungsstelle bedauert, dass Scham und Unwissenheit oft dazu beitragen, dass behinderte Arbeitnehmer auf den Antrag für eine Behinderteneigenschaft und eine Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten verzichten oder die bereits zugesprochene Anerkennung vor dem Arbeitgeber verschweigen: »Wir merken in der Sozialberatung immer wieder, dass Menschen mit Handicap nicht kundig darüber sind, wie und wo sie ein entsprechendes Feststellungverfahren in die Wege leiten können oder mit einem Schwerbehindertenausweis Rechte gegenüber dem Vorgesetzten geltend machen können«, erklärt Dennis Riehle. »Es braucht oftmals lange, bis man sich selbstbewusst zu einer Behinderung bekennen und vollkommen legitime Nachteilsausgleiche annehmen kann. Wir ermutigen dazu, sich im Zweifel Rückhalt bei Freunden, Familie oder Gewerkschaften zu holen. Auch als Anlaufstelle bemühen wir uns mithilfe der kostenlosen Beratung um Information, Beantwortung von Fragen und die Vermittlung mentaler Stärke für die Betroffenen«, so Riehle abschließend, der darauf aufmerksam macht, dass der Service bundesweit genutzt werden kann.
Die Anlaufstelle »Beratung mit Handicap« ist bundesweit kostenlos für jeden Hilfesuchenden mit und ohne Behinderung #onlineerreichbar. Der Datenschutz und die Verschwiegenheit werden hierbei gewährleistet. Es findet lediglich eine allgemeine Sozialgesetzaufklärung statt, tiefergehende Einzelfallbewertungen sind Anwälten vorbehalten.