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Zeiterfassung und Homeoffice, warum das nicht zusammenpasst

Zeiterfassung und Homeoffice, warum das nicht zusammenpasst

Im Herbst 2022 wurde die Entscheidung getroffen, dass eine Dokumentation der Arbeitszeiten zukünftig Pflicht wird. Das Bundesarbeitsgericht beschloss damit die Zeiterfassung aller #Mitarbeiter in jedem Unternehmen in Deutschland per System. Zum Ende des Jahres wurde die #Begründung dafür veröffentlicht. Das neue #Gesetz könnte jedoch negative Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben. Und das vor allem bei Mitarbeitern, die im #Homeoffice arbeiten. Was sind die Vorteile des Zeiterfassungsgesetzes? Was die Nachteile? Und warum passen Zeiterfassung und Homeoffice nicht zusammen?

Wie lautet das Gesetz?

Im Allgemeinen besagt das Gesetz, dass jedes Unternehmen, welches einen Sitz in Deutschland hat, zur Arbeitszeiterfassung aller Mitarbeiter verpflichtet wird. Das soll mithilfe eines Systems geschehen. Es ist nicht mehr ausreichend, nur die Überstunden zu notieren. Ferner darf keine Erfassung ohne System stattfinden, also zum Beispiel per #Excel Tabelle. Wie genau die Pausenzeiten der Mitarbeiter dabei berücksichtigt werden sollen, ist noch unklar. Mit der Erfassung der kompletten Arbeitszeiten, von Beginn bis Ende, soll den Arbeitnehmern dadurch geholfen werden. So sollen sie vor häufigen Überstunden bewahrt werden und eine Arbeitszeit von maximal 48 Stunden pro Woche einhalten können.

Das Gesetz wurde zwar noch nicht offiziell eingeführt und festgesetzte Bestrafungen gibt es auch noch nicht. Dennoch sollte jeder Arbeitgeber jetzt schon damit anfangen, sich um die Bereitstellung eines Zeiterfassungssystems zu bemühen. Es sollte eingerichtet und die Mitarbeiter aufgeklärt werden. Als Unternehmensleitung muss man zukünftig in der Lage sein, die Aufzeichnungen der Arbeitszeiten den Behörden vorzulegen. Eine Rechtsverordnung ist zwar noch nicht existent, doch mit Maßnahmen wie Bußgeldstrafen sollte gerechnet werden, wenn die Regelung nicht eingehalten wird. In den nächsten Wochen wird die Veröffentlichung eines Gesetzesentwurfs erfolgen.

Betriebsräte dürfen nicht mitbestimmen

Die Betriebsräte der Unternehmen haben im Hinblick auf das neue Gesetz kein Mitbestimmungsrecht. Jedoch wird der Eingriff bei Überschreitung des Gesetzeszwecks akzeptiert. Dieser Fall kam beispielsweise bereits zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern einer Firma aus Nordrhein-Westfalen zustande. Hier führte der Betriebsrat die Zeiterfassung per System ein, womit die Angestellten jedoch nicht einverstanden waren. Vom Bundesamtsgericht wurde das Mitbestimmungsrecht jedoch letztendlich verweigert. Trotzdem gibt es mittlerweile ein solches Gesetz, was die Zeiterfassung zur Pflicht macht. Der Betriebsrat hatte zwar im Endeffekt kein Mitbestimmungsrecht, so aber trotzdem Recht erhalten. Die Angestellten müssen demnach jetzt ihre Klagen einstellen und ebenso wie in jedem anderen Unternehmen in Deutschland ihre Arbeitszeiten festhalten.

Die Vorteile

Das Zeiterfassungsgesetz soll als Erstes dafür sorgen, dass Arbeitszeiten und Abwesenheiten transparent gehandhabt und nachvollzogen werden können. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der digitalen Dokumentation, zum Beispiel Mitarbeiterportale, Apps oder Terminals. Papiernotizen und Excel-Tabellen werden so von einem digitalen System abgelöst. Das bewahrt einerseits vor Papierverschwendung und andererseits vor Flüchtigkeitsfehlern. Auch die Berechnung von Überstunden, Urlaub und Krankheitstagen wird vereinfacht. Und die aufgezeichneten Daten können direkt in das Abrechnungssystem übertragen werden. Mitarbeitern werden so häufige Überstunden erspart bleiben. Die Gefahr eines Burn-out soll dann zwangsläufig verkleinert werden.

Die Nachteile

Neben den Vorteilen gibt es auch einige Nachteile des neuen Gesetzes. So kann beispielsweise die Vertrauensarbeitszeit beeinträchtigt werden. Das bedeutet, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern vertrauen, wenn sie ihre Arbeitszeiten selbst einteilen. Mit dem neuen Gesetz ist es wahrscheinlich nicht weiter möglich, Arbeitszeiten flexibel zu gestalten. Das könnte sogar zu einer Anwesenheitspflicht im Büro führen. Denn Unternehmensleitungen können die Zeiten ihrer Angestellten besser kontrollieren, wenn sie sich in der unmittelbaren Nähe befinden. Für Mitarbeiter, die auf Homeoffice angewiesen sind, hätte dies drastische Folgen. Weiterhin können Zeiterfassungssysteme – insbesondere im Homeoffice – missbraucht werden, was wiederum die Vertrauensbasis schwächen würde. Als Letztes bedarf die Einführung eines Zeiterfassungssystems einem bestimmten Kostenaufwand und Zeitaufwand.

Fazit

Die Einführung des neuen Gesetzes bezüglich der Erfassung von Arbeitszeiten hat einige Vor- und Nachteile. Der größte Vorteil ist, dass die Gefahr eines Burnouts bei den Mitarbeitern gesenkt werden kann. Doch selbst das ist fragwürdig. Die Nachteile überwiegen. #Homeoffice könnte abgeschafft werden und den Mitarbeitern wird die Möglichkeit einer flexiblen Arbeitszeiteinteilung genommen. Das Gesetz soll Arbeitnehmer entlasten, könnte sie jedoch noch mehr belasten. Wie genau die Regelungen aussehen werden, wird sich in den nächsten Wochen zeigen. Und dann bleibt abzuwarten, wie sich das Arbeitsverhältnis und auch die Motivation verändern wird.

Autor

Dominik Sedlmeier ist CEO der PR Agentur El Clasico Media GmbH und Experte in den Bereichen Kommunikation, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit. Er gehört zu den medial gefragtesten PR Managern und betreut u.a. die größten Marktführer verschiedener Branchen.

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