Beim Klick auf das Bild wird eine Anfrage mit der IP Adresse des Users an Youtube gesendet und es werden Cookies gesetzt, personenbezogene Daten übertragen und verarbeitet, siehe auch die Datenschutzerklärung. Verein Paulinchen, Initiative für brandverletzte Kinder. Foto: Gabriela Acklin, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Tag des brandverletzten Kindes am 7. Dezember 2022, Motto Verbrannt, verbrüht, was nun?

Tag des brandverletzten Kindes am 7. Dezember 2022, Motto Verbrannt, verbrüht, was nun?

Norderstedt, Hamburg, 26. September 2022

Der diesjährige Tag des brandverletzten Kindes am 7. Dezember 2022 steht unter dem Motto »Verbrannt, verbrüht – was nun?« Der Fokus des Aktionstages 2022 liegt unter anderem auf Erste Hilfe Maßnahmen nach einer Verbrennung oder Verbrühung eines Kindes. Was ist nach einem Verbrennungs- oder Verbrühungsunfall zu tun, wo werden brandverletzte Kinder behandelt und welche Folgen hat eine thermische Verletzung für das Kind und die Familie? Auf diese und weitere Fragen möchte der Verein Paulinchen, Initiator des Aktionstages, mit vielen bundesweiten Aktionspartnern am 7. Dezember 2022 eingehen.

Susanne Falk, Vorsitzende von Paulinchen, Initiative für brandverletzte Kinder, weiß: »Über die Beratungshotline von Paulinchen machen wir die Erfahrung, dass #Eltern und Bezugspersonen von #Kindern nach einem Verbrennungsunfall oder Verbrühungsunfall oft unsicher sind, ob sie richtig reagiert haben«. Die bestmögliche Versorgung jedes einzelnen brandverletzten Kindes ist ein großes Anliegen von Paulinchen. #Erste #Hilfe Maßnahmen, das Absetzen des Notrufs, die Rettungskette, die Behandlung im #Krankenhaus und darüber hinaus werden Themen des diesjährigen Tag des brandverletzten Kindes am 7. Dezember 2022 sein.

Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbands der #Kinderärzte und #Jugendärzte (BVKJ), fordert: »Alle Eltern sollten wissen, wie sie im #Notfall richtig handeln. Erste Hilfe Maßnahmen am #Kind kann man beispielsweise in Erste Hilfe Kursen erlernen. Bei schwerwiegenderen, größeren Verbrennungen oder Verbrühungen muss der Notruf 112 alarmiert werden. Leichtere, ganz kleinflächige Verletzungen mit Rötung sollten zur Sicherheit dem #Kinderarzt und #Jugendarzt vorgestellt werden. Bei einer Verbrennung gilt: Die eingebrannte Kleidung nicht entfernen! Bei einer Verbrühung muss dem Kind die durchnässte Kleidung einschließlich Windel sofort ausgezogen werden. Ausschließlich die verletzten Stellen sollten mit handwarmem Wasser für rund 10 Minuten zur Schmerzlinderung gekühlt werden, bis der Rettungsdienst eintrifft.«

Dr. Mechthild Sinnig, ärztliche Leiterin des Zentrums für schwerbrandverletzte Kinder der Kinderklinik auf der Bult in Hannover und Vorstandsmitglied des Arbeitskreises »Das schwerbrandverletzte Kind«, berichtet: »Auf eine Verbrennung oder Verbrühung eines Kindes folgt häufig eine extrem langwierige und schmerzhafte Behandlung. Hauttransplantationen, Korrekturoperationen und psychische Traumata können Folgen einer thermischen Verletzung sein. Deshalb ist eine Versorgung dieser Kinder durch Spezialisten für Verbrennungsbehandlung entscheidend.« In Abhängigkeit von der Verletzungsschwere sollten Kinder mit thermischen Verletzungen entweder in Zentren für schwerbrandverletzte Kinder oder in spezialisierten Kliniken für brandverletzte Kinder versorgt werden. Diese Kliniken werden vom Arbeitskreis »Das schwerbrandverletzte Kind« der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin (DGV) mit dem Gütesiegel »Sicherheit und Qualität für brandverletzte Kinder« ausgezeichnet und erfüllen alle Voraussetzungen für eine fachgerechte und kindgerechte Behandlung dieser komplexen Verletzungen.

Erste Hilfe im Notfall

  • Ruhe bewahren

  • Notruf 112 alarmieren

  • »Rufen Sie immer den #Rettungsdienst, wenn sich Ihr Kind schwer verletzt hat. Mit kleineren Verletzungen gehen Sie zu Ihrem Kinderarzt.«

  • Verbrennung, die eingebrannte Kleidung nicht entfernen.

  • Verbrühung, die durchnässte Kleidung sofort ausziehen, auch die Windel.

  • Feuer, Flammen durch Wälzen am Boden, mit einer Decke oder mit #Wasser löschen.

  • #Strom, bei Stromverletzungen sofort den Stromkreis abschalten.

Kühlen

Verbrennungswunden zur Schmerztherapie rund 10 Minuten mit handwarmem Wasser kühlen (etwa 20 Grad), bis der Rettungsdienst eintrifft. Wichtig: Wegen Unterkühlungsgefahr nur die verletzten Stellen kühlen, niemals das ganze Kind kalt abduschen. Nicht kühlen bei großflächigen Verletzungen (mehr als 15 Prozent der Körperoberfläche), bei Neugeborenen, Säuglingen und bewusstlosen Personen. Achtung: Niemals Hausmittel wie #Mehl, Zahnpasta oder #Öl auf Brandwunden geben.

Paulinchen ruft bundesweit rund um den 7. Dezember 2022 zum Mitmachen auf. Auf der Website www.paulinchen.de werden neben Aktionsideen und kostenfreien Infomaterialien auch alle Veranstaltungen zum Tag des brandverletzten Kindes auf einer Aktionskarte aufgelistet.

Paulinchen, Initiative für brandverletzte Kinder, berät und begleitet Familien mit brandverletzten Kindern in jeder Phase nach dem Unfall. Ein großes Kompetenznetzwerk steht zur Verfügung, sodass keine Frage rund um die thermische Verletzung im Kindesalter offenbleibt. Ziel ist es, für jedes brandverletzte Kind individuell die bestmögliche Versorgung zu erreichen und präventiv auf Unfallursachen hinzuweisen.

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