Gütersloh, Landsmannschaft Ostpreußen Gütersloh, Herbsttanz, 15. Oktober 2022Zoom Button

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Gütersloh, Landsmannschaft Ostpreußen Gütersloh, Herbsttanz, 15. Oktober 2022

Gütersloh, Landsmannschaft Ostpreußen Gütersloh, Herbsttanz, 15. Oktober 2022

  • »Wir brauchen nicht nach Bayern, um zu feiern!«

Die Landsmannschaft Ostpreußen Gütersloh lädt alle Tanzfreudigen zum Herbsttanz ein. Diesmal im Brauhaus, Unter den Ulmen 9. Geboten wird Livemusik mit Robertos Musik Express. Wer möchte, kann in Dirndl, Tracht oder Lederhose kommen.

Die Landsmannschaft Ostpreußen, Landesgruppe Nordrhein Westfalen

Die Landsmannschaft #Ostpreußen, Landesgruppe #Nordrhein #Westfalen, wurde 1949 gegründet und setzt sich zurzeit aus mehr als 50 Gruppen auf Ortsebene und Kreisebene in #NRW zusammen. Sie hat ihren Sitz in Düsseldorf und vertritt in NRW seit gut 60 Jahren die aus Ostpreußen vertriebenen Menschen. Die Landesgruppe gehört der Bundesorganisation »Landsmannschaft Ostpreußen« mit Sitz in Hamburg und dem Landesverband NRW des Bundes der Vertriebenen mit Sitz in Düsseldorf an.

Die Landsmannschaft Ostpreußen in Nordrhein Westfalen ist eine überparteiliche und überkonfessionelle Schicksalsgemeinschaft der aus ihrer Heimat vertriebenen beziehungsweise geflüchteten Ostpreußen. Von den rund 2 Millionen aus Ostpreußen Vertriebenen beziehungsweise Geflüchteten haben sich etwa 550.000 in NRW niedergelassen (1939, vor Krieg, Flucht und Vertreibung, betrug die Zivilbevölkerung in Ostpreußen etwa 2,653000 Millionen). Vor der Massenzuwanderung der letzten Jahrzehnte war in NRW jeder 5. Einwohner ein Vertriebener beziehungsweise Nachfahre eines der rund 15 Millionen deutschen Heimatvertriebenen. 1958 lag der Bevölkerungsanteil der Vertriebenen und der »SBZ #Flüchtlinge« bei 22,7 Prozent in NRW. Das bedeutete einen Zuzug von rund 3,487300 Millionen heimatlosen und mittellosen Deutschen seit dem Kriegsende 1945.

Ziele und Aufgaben

Die Ziele und Aufgaben der Landsmannschaft ergeben sich aus dem Streben, das gemeinsam erlittene Unrecht der völkerrechtswidrigen Vertreibung aus der angestammten Heimat zu bewältigen, wie es die deutschen Heimatvertriebenen in ihrer Charta vom 5. August 1950 beschlossen haben. Die Vertreibung verletzt geltende Grundsätze des Völkerrechts, insbesondere Schutz des Eigentums und Recht auf Heimat (Haager Landkriegsordnung von 1907) sowie das Verbot von Verbrechen gegen die Menschlichkeit einschließlich des Völkermords (Londoner Abkommen vom 8. AUgust 1945) und ihre Unverjährbarkeit (UNO Konvention vom 26. November 1968).

»Wir treten deshalb dafür ein, dass« …

  • … das Recht auf Selbstbestimmung als ein jedem Volk zustehendes unantastbares Recht auch für Deutsche gilt.

  • … das Recht auf Heimat allen Deutschen – also auch den Ostpreußen und ihren Nachkommen – als unveräußerliches Menschenrecht gewährt wird.

  • … zur Wiedergutmachung des Vertreibungsunrechts auch die Rückgabe konfiszierten Eigentums und Vermögens auf Basis der geltenden Menschenrechtsnormen und Völkerrechtsnormen gehört.

  • … die völkerrechtswidrige Abtrennung Ostpreußens von Deutschland durch friedlichen Ausgleich mit den östlichen Nachbarvölkern auf der Grundlage von Wahrheit, Recht und gegenseitiger Achtung im friedlichen Wandel in Europa überwunden wird.

  • … die in der »Triester Erklärung« aufgestellten Forderungen und Ziele auch durch die im Dezember 2007 gegründete »Europäische Union der Flüchtlinge und Vertriebenen« (EUFV) vertreten werden.

»Wir haben uns zur Aufgabe gesetzt, das im Land zwischen Weichsel und Memel in über sieben Jahrhunderten gewachsene ostpreußische Kulturerbe zu wahren, zu pflegen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und somit im Bewusstsein des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten. Und wir wollen Anwalt für die in Ostpreußen verbliebenen Landsleute zu sein, sie zu unterstützen und uns insgesamt für den kulturellen und wirtschaftlichen Wiederaufbau des nun dreigeteilten Ostpreußens einzusetzen. Wir bieten neben sachlichem Gedankenaustausch auch die Möglichkeit zur geselligen Begegnung. Die Landsmannschaft Ostpreußen steht nicht nur Ostpreußen und ihren Nachkommen offen. Jeder, der unsere Ziele und Aufgaben bejaht, ist als aktives oder förderndes Einzelmitglied in unserer Gemeinschaft herzlich willkommen.«

  • »Nur wer die Vergangenheit kennt, kann die Gegenwart verstehen und die Zukunft gestalten«, August Bebel, 1840 bis 1913.

Samstag, 15. Oktober 2022, 20 Uhr, Brauhaus, Unter den Ulmen, Eintritt 10 beziehungsweise 12 Euro, Infos unter Telefon +49524129211

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