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Marcus Baumann-Gretza ist Justitiar des Erzbistums Paderborn und leitet den Bereich Recht im Erzbischöflichen Generalvikariat Paderborn. Foto: Besim Mazhiqi, Erzbistum Paderborn, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Erzbistum Paderborn, Entwurf für neues Kirchenvorstandsrecht liegt vor

Erzbistum Paderborn, Entwurf für neues Kirchenvorstandsrecht liegt vor

  • Mitwirkung von Laien weiterhin wichtiges Element – Beteiligungsprozess startet in allen (Erz-)Bistümern in Nordrhein-Westfalen

Paderborn (PDP) Die Kirchengemeinden in Nordrhein-Westfalen sollen ihr Vermögen künftig mit einem neuen Vermögensverwaltungsgesetz zeitgemäßer verwalten können. Darauf haben sich die (Erz-)Bistümer Köln, Essen, Aachen, Münster und Paderborn verständigt. Das neue Gesetz soll das bisher noch gültige »Preußische Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens« von 1924 ersetzen. Ziel dabei ist es, dass das Kirchenvorstandsrecht den immer komplexer werdenden Anforderungen an die kirchengemeindliche Vermögensverwaltung besser gerecht wird. Gleichzeitig wurde auch die Wahlordnung zur Wahl der Kirchenvorstände überarbeitet.

Bei der Entwicklung orientieren sich die Bistümer an folgenden Leitlinien: Die Verantwortung für die Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde soll weiterhin dem Kirchenvorstand obliegen. Dabei soll die Finanzplanung und die Vermögensverwaltung besser mit den pastoralen Anforderungen verzahnt werden. Schließlich soll die Arbeit der ehrenamtlichen Kirchenvorstände insgesamt deutlich erleichtert werden. Die Mitwirkung von Laien als zentrales Kennzeichen der Arbeit in den Kirchenvorständen bleibt erhalten.

Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass grundsätzlich virtuelle Kirchenvorstandssitzungen zulässig sind und dass nur noch zwei Kirchenvorstandsmitglieder den Kirchenvorstand nach außen vertreten. Zudem soll die Attraktivität des Ehrenamts erhöht werden, in dem sich die Mitglieder nicht mehr langfristig für sechs Jahre festlegen müssen, sondern das Amt nur noch für 4 Jahre übernehmen. Alle 4 Jahre soll der #Kirchenvorstand insgesamt neu gewählt werden. Neu soll zudem sein, dass mindestens 1 Mitglied des (Gesamt-)Pfarrgemeinderates auch Mitglied im Kirchenvorstand ist, so dass eine engere Vernetzung zwischen Seelsorge und Finanzplanung sichergestellt wird.

Gesetzesentwurf wird in Gremien vorgestellt

Bis der Gesetzesentwurf in geltendes Recht umgesetzt werden kann, wird zunächst ein umfassendes Beteiligungsverfahren im allen NRW-(Erz-)Bistümern, so auch im Erzbistum Paderborn, durchgeführt. Darin wird der Gesetzesentwurf in verschiedenen Gremien, wie unter anderem dem Kirchensteuerrat und dem Diözesanpastoralrat, vorgestellt und diskutiert werden. Alle Haupt- und Ehrenamtlichen vor Ort sind bis Ende September eingeladen, unter kvvg@erzbistum-paderborn.de Einschätzungen und Hinweise zu den Entwürfen zu geben und diese einem Praxistest zu unterziehen. Gleichzeitig laufen Verhandlungen mit dem Land Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung des Gesetzes.

Gebündelte Informationen #online

Alle Entwurfstexte sowie weitere Informationen zu den geplanten Änderungen finden sich im Internet. Dort finden sich auch weitere Informationen und Hintergründe sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Interview mit Marcus Baumann-Gretza und Marlene Hoischen online.

Erzbistum Paderborn Online
 
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