Zoll und Ausländerbehörde kontrollierten Baustelle, illegaler Aufenthalt und illegale Beschäftigung beendetZoom Button

Baustellenkontrolle durch den Zoll (Symbolbild), Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Zoll und Ausländerbehörde kontrollierten Baustelle, illegaler Aufenthalt und illegale Beschäftigung beendet

#Zoll und #Ausländerbehörde kontrollierten Baustelle, illegaler Aufenthalt und illegale Beschäftigung beendet

Kamen (ots)

Am 15. März 2022 überprüften 31 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund gemeinsam mit Bediensteten der zuständigen Ausländerbehörden ein Bauvorhaben in Kamen-Heeren. Dabei wurde für die Dauer der Kontrolle eine Außenabsperrung der Baustelle vorgenommen, so dass niemand das Gelände verlassen konnte.

Insgesamt wurden 24 Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt und deren Ausweispapiere überprüft.

Gegen acht Arbeitnehmer im Alter zwischen 20 und 42 Jahren wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Es handelte sich um Drittstaatsangehörige, die nicht im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis waren. Um in Deutschland arbeiten zu dürfen, benötigen Drittstaatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt. Im Einzelnen handelte es sich um sechs moldauische Staatsangehörige, einen serbischen und einen bosnischen Staatsangehörigen. Ihnen droht nun die Abschiebung.

»Die illegal beschäftigten Arbeitnehmer hatten zum Zeitpunkt der Kontrolle weder Arbeitsverträge noch Zahlungen für ihre geleistete Arbeit erhalten«, so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund. »Hier liegt der Verdacht nahe, dass die Arbeitsumstände eher ausbeuterisch waren«, so Münch weiter.

Gegen den #Arbeitgeber der illegal beschäftigten Personen wird nun wegen des Verdachts des Einschleusens von ausländischen Arbeitnehmern, des Verdachts der Beschäftigung von Ausländern zu ungünstigen Bedingungen und der Beschäftigung von Ausländern in größerem Umfang ohne erforderliche Genehmigung ermittelt.

Neben den illegalen Beschäftigungsverhältnissen besteht in einem Fall der anderen überprüften Personen der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit.

Arbeitsbedingungen

Arbeitgeber mit Sitz im Inland oder Ausland, die Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen, müssen unabhängig von der Branche in der sie tätig sind, die Arbeitsbedingungen gewähren, die in Deutschland allgemein durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften festgelegt sind.

Das Mindestlohngesetz (MiLoG), das Arbeitnehmer Entsendegesetz (AEntG) und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regeln die Mindestarbeitsbedingungen sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Meldepflichten für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und für Entleiher.

Die Vorschriften für Mindestarbeitsbedingungen regeln zum Beispiel entsprechende Entlohnung, bezahlten Mindestjahresurlaub, Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten und die Sicherheit, den Gesundheitsschutz und die Hygiene am Arbeitsplatz, einschließlich der Anforderungen an die Unterkünfte von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen.

Verstöße gegen die Einhaltung der allgemeinen Arbeitsbedingungen können von den jeweils zuständigen Behörden als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat geahndet werden.

Ausländerbeschäftigung

Ein Ausländer darf nur beschäftigt oder mit anderen entgeltlichen Dienstleistungen oder Werkleistungen beauftragt werden, wenn er einen Aufenthaltstitel besitzt und kein diesbezügliches Verbot oder keine diesbezügliche Beschränkung besteht. Ausländische Staatsangehörige, die keinen Aufenthaltstitel besitzen, dürfen eine Erwerbstätigkeit nur ausüben, wenn sie zum Zwecke der Ausübung einer Saisonbeschäftigung eine Arbeitserlaubnis besitzen oder aufgrund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung, eines Gesetzes oder einer Rechtsverordnung oder durch Erlaubnis der zuständigen Behörde hierzu berechtigt sind.

Verstößt ein Arbeitgeber gegen diesen Grundsatz, kann dies eine Geldbuße von bis zu 500.000 Euro nach sich ziehen.

Bei beharrlicher Wiederholung ist das Handeln strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Gleiches gilt, wenn mehr als 5 Ausländer unerlaubt beschäftigt werden.

Werden neben der unerlaubten Beschäftigung zudem deutlich schlechtere Arbeitsbedingungen als üblich gewährt, so kann dies eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre nach sich ziehen.

Hauptzollamt Dortmund
 
Gütsel
Termine und Events

Veranstaltungen
nicht nur in Gütersloh und Umgebung

September 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930
November 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12
3456789
10111213141516
17181920212223
24252627282930
Dezember 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031
Februar 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
232425262728
September 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930
Oktober 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234
567891011
12131415161718
19202122232425
262728293031
Juli 2042
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031
August 3024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031

Für die Suche nach Inhalten geben Sie »Content:« vor den Suchbegriffen ein, für die Suche nach Orten geben Sie »Orte:« oder »Ort:« vor den Suchbegriffen ein. Wenn Sie nichts eingeben, wird in beiden Bereichen gesucht.