Gütersloh, Ukraine Krieg, Bürger*innenstiftung reaktiviert »Engagement für Flüchtlinge«Zoom Button

Herzensangelegenheit und Herausforderung zugleich: Die Bürger*innenstiftung Gütersloh, Katrin Meyer und Nina Spattek, nimmt das »Engagement für Flüchtlinge« wieder auf, um schnell, unbürokratisch [sic!] und flexibel Ehrenamtliche und Institutionen vor Ort in ihrem Einsatz für Flüchtlinge zu unterstützen., Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Gütersloh, Ukraine Krieg, Bürger*innenstiftung reaktiviert »Engagement für Flüchtlinge«

Gütersloh, Ukraine Krieg, Bürger*innenstiftung reaktiviert »Engagement für Flüchtlinge«

Der Krieg in der Ukraine hat überall große Bestürzung und Ängste verursacht. 2,9 Millionen Menschen sind bereits vor Bomben und Zerstörung in ihrem Heimatland geflüchtet. Viele von ihnen suchen Schutz und Zuflucht in #Deutschland – auch in #Gütersloh. »Ihnen zu helfen, ist eine Herzensangelegenheit, aber auch eine Herausforderung, der sich viele Menschen in der Stadt stellen. Auch die Bürger*innenstiftung Gütersloh«, so Nina Spattek.

Wie schon bei der Flüchtlingswelle 2015 lässt die Stiftung ihr »Engagement für Flüchtlinge« wieder aufleben und unterstützt damit alle [sic!] tatkräftigen Institutionen, Vereine, Gruppen und Einzelpersonen, die sich vor Ort für Flüchtlinge einsetzen. »Uns ist es wichtig, diese von den Ehrenamtlichen und gemeinnützigen Einrichtungen gelebte gesellschaftliche Solidarität mit den hier gestrandeten, durch den Krieg schwer belasteten Ukrainern zu fördern und zu stärken«, betont Katrin Meyer. »Und das schnell, unbürokratisch und flexibel.«

Wer sich engagieren möchte, kann eine Spende auf das Konto »Engagement für Flüchtlinge«, IBAN DE 05 4785 0065 0000 0359 32, überweisen oder seine Hilfsaktion fördern lassen. Ob es dabei um kurzfristige Hilfen wie Anschaffungen für die Unterkünfte der Flüchtlinge, um Schulmaterialien zum Erlernen der deutschen Sprache oder um Tickets für den Nahverkehr geht, oder ob es sich um langfristige Hilfen wie die Vernetzung und Einbindung von Flüchtlingen in ihrer neuen Nachbarschaft handelt, ist nicht festgelegt. Es können sowohl Sachmittel als auch Honorarmittel bis zu 2.500 Euro beantragt werden. Über die Vergabe der Fördermittel wird dann kurzfristig entschieden. Nicht gefördert werden können Leistungen oder Aktivitäten, auf die Flüchtlinge einen Rechtsanspruch haben oder die Aufgabe des Bundes oder Landes sind.

Nähere Informationen sowie das Antragsformular finden sich #online.

Bürger*innenstiftung Gütersloh
 
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