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Achtung Wildwechsel. Foto: Shutterstock, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Zeitumstellung, ADAC rät zu angepasster Fahrweise

Zeitumstellung, #ADAC rät zu angepasster Fahrweise

  • Tiere kennen keine Sommerzeit

  • Zeitumstellung, ADAC rät zu angepasster Fahrweise

In der Nacht zum Sonntag, 27. März 2022, werden die Uhren wieder auf Sommerzeit vorgestellt. Wildtiere wie Rehe und Wildschweine kennen jedoch keine Uhrzeit und sind wie gewohnt bevorzugt in der Dämmerung unterwegs. Durch die Zeitumstellung startet der morgendliche Berufsverkehr noch in der Dämmerung, damit steigt die Gefahr von Wildunfällen. Vor allem auf Landstraßen, durch Wälder und durch Gebiete mit dichtem Randbewuchs ist das Fahren besonders kritisch – auch dann, wenn keine Schilder auf #Wildwechsel hinweisen.

Der ADAC rät, in dieser Zeit besonders vorausschauend und mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren. Wolfgang Herda, Verkehrsexperte des ADAC Hessen-Thüringen, dazu: »Tiere kennen keine Zeitumstellung und auch keine Verkehrsregeln. Fahren Sie vorsichtig und mit reduzierter Geschwindigkeit und halten Sie immer ausreichend Abstand zum Vorausfahrenden.«

Fernlicht ausschalten

Taucht Wild am Straßenrand auf, sofort das Tempo reduzieren. Befinden sich Tiere bereits auf der Straße, sollte versucht werden, diese durch Hupen von der Straße zu vertreiben. Das Aufblenden mit den Scheinwerfern bewirkt das Gegenteil. Das grelle Licht verwirrt die Tiere und nimmt ihnen jede Orientierungsmöglichkeit. Häufig bleiben sie auf der Straße stehen. Wenn ein Zusammenstoß unvermeidlich ist: Lenkrad festhalten und möglichst kräftig bremsen. Auf keinen Fall hektisch ausweichen, sonst kann es zu sehr gefährlichen Unfällen mit dem Gegenverkehr oder Bäumen am Straßenrand kommen. Kommt es zu einem Zusammenstoß mit dem Wild, ist die Unfallstelle abzusichern und die Polizei oder der Jagdpächter zu informieren.

»Für die Schadensregulierung mit der Versicherung ist eine Wildunfallbescheinigung notwendig. Diese wird von der Polizei oder dem Jagdpächter bereits am Unfallort ausgestellt und muss der Versicherung vorgelegt werden«, so Wolfgang Herda.

Übrigens

Verletzte oder tote Tiere dürfen nicht mitgenommen werden. Wer so handelt riskiert eine Anzeige wegen Wilderei.

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