Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Goldankaufaktionen fallen unter das An und Verkaufsverbot im ReisegewerbeZoom Button

Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Goldankaufaktionen fallen unter das An und Verkaufsverbot im Reisegewerbe

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Goldankaufaktionen fallen unter das An und Verkaufsverbot im Reisegewerbe

Das Oberverwaltungsgericht hat mit heute verkündetem Urteil entschieden, dass die Durchführung von örtlich wechselnden kurzen Goldankaufaktionen gegen das Verbot des An und Verkaufs von Gold und anderen Edelmetallen im Reisegewerbe verstößt.

Die im An und Verkauf von Metallen und Edelmetallen tätige Klägerin mit Sitz in Hildesheim führt mehrfach im Jahr sogenannte Goldankaufaktionen durch. Sie nutzt hierfür Räume anderer Gewerbetreibender ohne eigene feste Geschäftseinrichtung, unter anderem auch in der hier beklagten Stadt Gummersbach. Die Aktionen werden von der Klägerin jeweils vorab beworben und finden in der Regel an zwei bis drei aufeinanderfolgenden Werktagen statt. Die Beklagte hat die sofortige Einstellung der #Goldankaufaktionen in ihrer Stadt mit der Begründung angeordnet, die Klägerin verstoße gegen das gesetzliche Verbot des An und Verkaufs von Edelmetallen im Reisegewerbe. Die Klägerin wendet sich gegen diese Ordnungsverfügung und meint, die gewerberechtlichen Regelungen zum Reisegewerbe seien auf sie nicht anwendbar. Sie suche potenzielle Kunden nicht ohne vorhergehende Bestellung auf. Vielmehr kämen die Kunden zu ihr in die von ihr genutzten Geschäftsräume. Die Klage blieb in beiden Instanzen ohne Erfolg.

Bei der Urteilsverkündung hat der Vorsitzende des 4. Senat ausgeführt: Die Klägerin ist im Reisegewerbe tätig geworden und hat damit gegen das hierfür geltende An- und Verkaufsverbot von #Gold und anderen Edelmetallen verstoßen. Die Kunden haben sich aufgrund vorausgegangener Werbung oder bei Gelegenheit ohne vorhergehende Bestellung zu einem außerhalb ihrer Niederlassung tätigen Mitarbeiter begeben. Ob für die Kunden bei dem gewählten Geschäftsmodell eine besondere Gefahr besteht, unvorbereitet in Vertragsverhandlungen verwickelt werden, ist dabei nach Überzeugung des Senats unerheblich. Um Reisegewerbe handelt es sich bereits dann, wenn der Gewerbetreibende wegen seiner Tätigkeit ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer Niederlassung bei Rückfragen oder bei Reklamationen schwerer greifbar ist als im stehenden Gewerbe. Das Verbot des An und Verkaufs von Edelmetallen im Reisegewerbe ist auch mit dem Unionsrecht vereinbar. Insbesondere stellt es keine unzulässige Beschränkung der Warenverkehrsfreiheit dar. Das Vertriebsverbot erweist sich auch heute noch im Interesse des Verbraucherschutzes und zur Verhinderung von Straftaten (Hehlerei, Betrug) als erforderlich.

Der Senat hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Aktenzeichen 4 A 1381/18 (I. Instanz Verwaltungsgericht Köln 1 K 10079/17)

https://www.justiz.nrw/JM/doorpage_online_verfahren_projekte/projekte_fuer_den_buerger/justiz_online/index.php

 
Gütsel
Termine und Events

Veranstaltungen
nicht nur in Gütersloh und Umgebung

September 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930
November 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12
3456789
10111213141516
17181920212223
24252627282930
Dezember 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031
Februar 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
232425262728
September 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930
Oktober 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234
567891011
12131415161718
19202122232425
262728293031
Juli 2042
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031
August 3024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031

Für die Suche nach Inhalten geben Sie »Content:« vor den Suchbegriffen ein, für die Suche nach Orten geben Sie »Orte:« oder »Ort:« vor den Suchbegriffen ein. Wenn Sie nichts eingeben, wird in beiden Bereichen gesucht.