Kreis Gütersloh, die Ausländerbehörde informiert, Aufnahme von Geflüchteten aus der UkraineZoom Button

Der Kreis Gütersloh hat als Zeichen der Solidarität mit der Ukraine und deren Bewohnern die ukrainische Flagge vor dem Kreishaus in Gütersloh gehisst. Foto: Kreis Gütersloh, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Kreis Gütersloh, die Ausländerbehörde informiert, Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine

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Täglich erreichen die Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh eine Vielzahl von Anfragen von Familienangehörigen und Unterstützern zur Einreise oder zum Aufnahmewunsch von deren Verwandten und Freunden aus der Ukraine. Diese sind teils bereits auf der Flucht oder befinden sich noch in der Ukraine in Gefahr. Aus den Anfragen geht hervor, dass die Geflüchteten aktuell über private oder familiäre Kontakte in den Kreis Gütersloh kommen.

Die Kreisverwaltung befindet sich derzeit in Kontakt mit dem Land NRW und der Bezirksregierung, um die Fragen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Versorgung der Geflüchteten aus der Ukraine zu klären. Nach den aktuell geltenden Regelungen ist eine Einreise nach Deutschland und ein Aufenthalt für vorerst 90 Tage unproblematisch und könnte bei Anhalten der Situation auch problemlos um weitere 90 Tage verlängert werden. Alles Weitere hängt von den Entwicklungen in der Ukraine ab.

Um schnell unterstützen und reagieren zu können, bittet der Kreis Gütersloh alle Verwandten und Freunde der Geflüchteten darum, der Ausländerbehörde des Kreises folgende Unterlagen sowie Informationen zuzusenden: eine Kopie des Reisepasses beziehungsweise der ID Karte aller Personen, die bei ihnen Aufnahme gefunden haben, das Einreisedatum sowie eine Kontaktadresse und gegebenenfalls eine Telefonnummer, unter der die geflüchteten Personen erreicht werden können. Dies geht entweder per Post an Kreis Gütersloh, Ausländerbehörde, 33324 Gütersloh oder per E Mail an auslaenderbehoerde@kreis-guetersloh.de.
Sobald entsprechende Weisungen vom Land NRW vorliegen, wird der Kreis Gütersloh die Betroffenen unter den angegebenen Kontaktdaten über das weitere Verfahren informieren.

 
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