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Erfolg für Verbraucher, Gericht untersagt Preisspaltung in der Strom Grundversorgung

Erfolg für Verbraucher, Gericht untersagt Preisspaltung in der Strom Grundversorgung

  • Versorger verlangt von Neukunden zu Unrecht bis zu 245 Prozent Preisaufschlag

Hamburg, Frankfurt (ots)

Das Landgericht Frankfurt hat dem Energieversorger Mainova untersagt, von Neukunden in der Grundversorgung und Ersatzversorgung höhere Preise zu verlangen. Die Praxis der sogenannten Preisspaltung ist laut Gericht wettbewerbswidrig und verstößt gegen das Energiewirtschaftsgesetz. Der Gerichtsbeschluss wurde in der vergangenen Woche verkündet (Aktenzeichen 03-06 O 6/22). »LichtBlick« hatte das Verfahren angestrengt, um gegen Preiswucher in der Grundversorgung vorzugehen. Die zuständige Richterin bestätigte nun die Rechtsauffassung von »#LichtBlick«.

»Das Landgericht Frankfurt hat der Selbstbedienungsmentalität des Grundversorgers einen Riegel vorgeschoben. Die Entscheidung ist ein starkes Signal für Wettbewerb und Verbraucherschutz. Wir gehen davon aus, dass weitere Gerichte dieser Rechtsauffassung folgen. Denn die betroffenen Stadtwerke brechen nicht nur deutsches, sondern auch europäisches Recht«, erklärt Markus Adam, Chefjurist von »LichtBlick«.

Im konkreten Fall hatte die Mainova von Neukunden in der Grundversorgung und Ersatzversorgung zu Jahresbeginn 2022 79,88 Cent pro Kilowattstunde verlangt – ein Aufschlag von 245 Prozent gegenüber dem Preis von 32,61 Cent für Bestandskunden. Im Februar hatte der Versorger den Preis dann auf immer noch deutlich überhöhte 57,70 Cent gesenkt. Das Gericht verlangt, alle Kunden in der Grundversorgung und Ersatzversorgung gleich zu behandeln.

Aufgrund der Pleiten zahlreicher Versorger sind in den vergangenen Monaten hunderttausende Stromkunden in die Ersatzversorgung gefallen. Doch die vom Gesetzgeber gewollte Schutzfunktion für Kunden in der Grundversorgung ist durch die Preisspaltung ausgehebelt worden. Viele zahlen überteuerte Preise.

»Das System der Grundversorgung und Ersatzversorgung ist überholt. Stadtwerke nutzen ihre Monopolstellung, um von verunsicherten Verbrauchern überhöhte Tarife zu verlangen. Die jüngsten Fälle von Preisspaltung sind nur die Spitze des Eisberges«, erläutert Adam. »LichtBlick«, selbst auch Grundversorger in mehreren Gebieten, fordert eine grundlegende Reform der Grundversorgung und Ersatzversorgung in Deutschland. Auch Verbraucherschutzverbände kritisieren die Preispolitik vieler Grundversorger.

Über »LichtBlick«

Vor mehr als 20 Jahren fing »LichtBlick« an, sich als Pionier für erneuerbare Energien stark zu machen. Heute ist Ökostrom in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Darum geht »LichtBlick« weiter und setzt sich für nichts ein: nichts an #CO2. Als Deutschlands führender Anbieter versorgt »LichtBlick« bundesweit mehr als 1,7 Millionen Menschen mit klimaneutraler Energie für zuhause und unterwegs. Über 450 LichtBlickende entwickeln Produkte und Services für einen klimaneutralen Lebensstil. 2020 erreichte »LichtBlick« einen Umsatz von 1,1 Milliarde Euro. »LichtBlick« gehört zum niederländischen Energiewende Vorreiter Eneco. Eneco will seine Windkapazität und Solarkapazität bis 2025 verdoppeln und damit #Ökostrom für rund 2,4 Millionen Haushalte erzeugen.

www.lichtblick.de
 
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