Beim Klick auf das Bild wird eine Anfrage mit der IP Adresse des Users an Youtube gesendet und es werden Cookies gesetzt, personenbezogene Daten übertragen und verarbeitet, siehe auch die Datenschutzerklärung. Prüfung einer Fahrtreppe durch einen Mitarbeiter von TÜV Rheinland. Foto: TÜV Rheinland AG, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

TÜV Rheinland: Bei Rolltreppen immer am Handlauf festhalten, VIdeo

TÜV Rheinland: Bei Rolltreppen immer am Handlauf festhalten, VIdeo

  • Vorsicht bei Halstüchern und Schnürsenkeln

  • #Unfälle häufig eine Kombination aus Fehlverhalten und technischen Mängeln

  • Keine Prüfpflicht

Köln (ots)

#Rolltreppen zählen zu den effizientesten Transportmitteln überhaupt. Und #Fahrtreppen – so der Fachbegriff – sind grundsätzlich auch sicher. Das gilt insbesondere dann, wenn sie regelmäßig von Expertinnen und Experten beispielsweise von TÜV Rheinland geprüft werden. Dennoch kommt es immer wieder zu Unfällen. Ursache ist häufig eine Kombination aus Fehlverhalten von Nutzerinnen und Nutzern und technischen Eigenschaften oder Mängeln der Rolltreppe. »Mit unseren unabhängigen Prüfungen leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit von Fahrtreppen«, sagt Christian Thielmann, Experte für Fahrtreppen bei #TÜV Rheinland. »Allerdings gibt es bis heute keine Prüfpflicht wie etwa bei Aufzügen. Daher sind auch immer wieder Fahrtreppen in schlechtem technischen Zustand anzutreffen.«

Unabhängig vom Zustand einer Rolltreppe helfen aber einige Regeln, Unfälle zu vermeiden. So sollte man nie Fahrrad, Kinderwagen oder schweres Gepäck mit der Rolltreppe transportieren. Der Grund: Wer einen Kinderwagen oder einen schweren Koffer festhält, kann sich in der Regel nicht zusätzlich am Handlauf festhalten. »Wer sich nicht am Handlauf festhält, stürzt bei einer eventuellen plötzlichen Bremsung fast unvermeidlich«, sagt Christian Thielmann. Wo immer möglich, sollte daher für Kinderwagen oder schweres Gepäck der Aufzug genutzt werden, ansonsten die Treppe.

Benutzungshinweise unbedingt beachten

Ein weiterer Tipp von Experte Christian Thielmann: Benutzungshinweise und #Warnhinweise an den Rolltreppen in jedem Fall beachten. Viele Hersteller von Fahrtreppen warnen beispielsweise mit einem #Aufkleber, der einen durchgestrichenen Kinderwagen zeigt, vor dem Mitführen von Kinderwagen und Buggys. Kommt es dann zu einem Unfall mit Kinderwagen, sind eventuell die Verunglückten selbst für den Schaden haftbar. Thielmann: »Mögliche Gesundheitsschäden kann den Betroffenen ohnehin niemand abnehmen.«

Auf Spalt zwischen Stufe und Seitenwand achten

Ein weiteres Sicherheitsrisiko bei Rolltreppen sind die Seitenwände. »Zwischen den Seitenwänden und den vorbeifahrenden Stufen befindet sich ein bis zu vier Millimeter breiter Spalt. Gerade Kinder können beim Spielen mit ihren Fingern oder Füßen in diesen #Spalt zu geraten«, sagt Christian Thielmann. Vorsicht auch bei langen Halstüchern, herunterhängenden Gürteln, losen #Schnürbändern oder Schlaufen von Rucksäcken: Sie können sich ebenfalls in den Ritzen und Spalten verheddern.

Um #Nutzer deutlich auf Gefahrenbereiche hinzuweisen, müssen Betreiber seit 2018 bei allen neu zu errichtenden Rolltreppen verstärkt bewerten, inwieweit geeignete Maßnahmen den Transport von beispielsweise Gepäckwagen verhindern können. Weiterhin ist seither bei allen neuen Rolltreppen die Notstoppfunktion deutlicher als zuvor gekennzeichnet. Nothaltschalter befinden sich mindestens am Anfang und am Ende einer Rolltreppe. Oft sind das rote Betätigungstaster am Zu- und Abgang der Rolltreppen; bei Rolltreppen mit mehr als 30 Metern Länge gibt es zwischendurch zusätzliche Notstoppschalter.

 
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