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Marie-Theres Niemann, Stellvertretende Vorsitzende, Ulrich Bongartz, Vorsitzender. Foto: Ulrich Bongartz Stiftung, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Gütersloh: Ulrich Bongartz Stiftung

Gütersloh: Ulrich Bongartz Stiftung

Die Ulrich Bongartz Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung. Sie ist ausschließlich gemeinnützig tätig und fördert gesellschaftliche Vorhaben, die im Interesse der Region und ihrer Bürger liegen.

Im Mittelpunkt der Stiftungsarbeit stehen Projekt- und Fördermaßnahmen im Bereich von …

  • Kinder-, Jugend- und Altenhilfe
  • Kunst und Kultur
  • bürgerschaftlichem Engagement zu Gunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke

Die Stiftung

Die Ulrich Bongartz Stiftung wurde 2017 von dem Ehepaar Marie-Theres Niemann und Ulrich Bongartz gegründet, um gesellschaftliche Vorhaben zu fördern, die im Interesse der Region und der Bürger liegen. Mit den Erträgen aus dem Stiftungsvermögen sowie den ihr zufließenden Zuwendungen sollen gemeinnützige Zwecke vorrangig im Stadt- und Kreisgebiet von Gütersloh verfolgt werden.

Im Mittelpunkt der Stiftungsarbeit stehen Förder- und Projektmaßnahmen, die sich auf Kinder, Jugendliche und Senioren beziehen, Kunst und Kultur fördern und das Engagement im Ehrenamt unterstützen.

Die Stiftung übernimmt keine Aufgaben der öffentlichen Hand oder anderer hierfür verantwortlicher Organisationen, sondern ergänzt diese bei besonderen Initiativen, für die keine Mittel zur Verfügung stehen.

Stiftungszweck

Die Ulrich Bongartz Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Gütersloh. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts »Steuerbegünstige Zwecke« der Abgabenordnung.

Die Stiftung fördert Projekte im Bereich …

  • Kinder-, Jugend- und Altenhilfe
  • Kunst und Kultur
  • bürgerschaftliches Engagement

Zweck der Stiftung ist weiterhin die Beschaffung von Mitteln gem. § 58 Nr.1 AO zur Förderung der oben aufgeführten Zwecke sowie der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und des Sports durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, in welche sich u.a. auch Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich engagieren.

Die Stiftungsarbeit erstreckt sich vorrangig auf die Stadt und das Kreisgebiet von Gütersloh. Die Stiftung übernimmt dabei keine Aufgaben der öffentlichen Hand oder anderer hierfür verantwortlicher Organisationen, sondern ergänzt diese bei besonderen Initiativen, für die keine Mittel zur Verfügung stehen.

Förderrichtlinie

Die Stiftung versteht sich vorrangig als operative Stiftung. Sie arbeitet im Rahmen ihrer Stiftungsschwerpunkte eigenständig. Dabei werden die Projektentwicklung sowie die Projektdurchführung durch die Stiftung gestaltend begleitet.

Um ein möglichst effizientes Antragsverfahren sicher zu stellen und unnötigen Aufwand für alle Beteiligten zu vermeiden, bitten wir Folgendes zu beachten …

Die Stiftung verfolgt ausschließlich Projekte und Förderungen, die mit dem Stiftungszweck übereinstimmen. Sie ist vorrangig in der Stadt und im Kreis Gütersloh tätig und ausschließlich gemeinnützig; Mildtätigkeit gehört nicht zu den unmittelbaren Zwecken der Stiftungsarbeit.

Förderanträge haben ausschließlich schriftlich, vorzugsweise per E-Mail, zu erfolgen. Antragsschreiben sollten möglichst kurz gefasst sein und dabei folgende Informationen beinhalten …

  • Daten des Antragstellers (Name, Anschrift, Funktion sowie sonstige Kontaktdaten)
  • Beschreibung der wesentlichen Projektinhalte und Ziele
  • Projektorganisation (beteiligte Personen, Institutionen)
  • Budgetplanung
  • Zeitplan

»Darüber hinaus bitten wir um Auskunft darüber, welche Projekte in der Vergangenheit durchgeführt wurden und ob für den aktuellen Förderantrag bereits an anderer Stelle Projektmittel beantragt, genehmigt beziehungsweise abgelehnt wurden.

Für den Fall, dass Förderanträge durch die Stiftung abgelehnt werden, besteht für den Antragsteller weder ein Anspruch auf Begründung der Ablehnung noch ein Rechtsanspruch auf Förderung.

Stifter, Organe

Die Ulrich Bongartz Stiftung wurde 2017 von dem Ehepaar Marie-Theres Niemann und Ulrich Bongartz gegründet, um gesellschaftliche Vorhaben zu fördern. Mit den Erträgen aus dem Stiftungsvermögen sowie den ihr zufließenden Zuwendungen sollen gemeinnützige Zwecke vorrangig im Stadt- und Kreisgebiet von Gütersloh verfolgt werden. Die Organe der Ulrich Bongartz-Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium.

Die Vorstände der Stiftung sind Ulrich Bongartz, Vorsitzender, und Marie-Theres Niemann, Stellvertretende Vorsitzende. Um eine qualifizierte und nachhaltige Stiftungsarbeit sicherzustellen, werden die Organe der Stiftung durch Beiräte unterstützt.

Kulturförderung für »Freitag18«

Die Stiftung unterstützt die Veranstaltungsreihe »Freitag18« auf dem Dreiecksplatz in Gütersloh. Die von der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz im Jahre 2009 gegründete Veranstaltungsreihe präsentiert an 21 Freitagen von Mai bis September ein vielfältiges Kulturprogramm, das auch jungen Künstlern aus der Region eine Plattform für erste Auftritte vor einem größeren Publikum bietet. Um auch sozial schwächer gestellten Menschen den Besuch zu ermöglichen, wird freier Eintritt gewährt. Um die Gagen zu bezahlen, ist die Kulturgemeinschaft darum auf Sponsoren und Spendengelder, wie die von der Ulrich Bongartz Stiftung, angewiesen.

www.dreiecksplatz-gt.de

Zeltlager Projekt

Im Rahmen der Stiftungstätigkeit unterstützt die Ulrich Bongartz-Stiftung die Zeltlagerfreunde Avenwedde und Sankt Vit bei deren Projekt, in Kooperation mit der Kirchengemeinde Heilig Kreuz in Avenwedde-Amt eine Zeltlager-Garage zu bauen.

Die von der Kolpingjugend Avenwedde und den Zeltlagerfreunden Sankt Vit ausschließlich ehrenamtlich organisierten Zeltlager haben bereits eine lange Tradition. Seit 60 Jahren erleben Kinder und Jugendliche im Alter von 9 bis 15 Jahren in den Sommerferien 3 Wochen Natur, Gemeinschaft, Ausflüge und Abenteuer im Zeltlager. Diese Erlebnisse prägen oft das weitere Leben.

Das Material für diese Zeltlager benötigt eine neue Unterbringung. Die finanzielle Unterstützung durch die Stiftung soll dazu beitragen, dass die Rahmenbedingungen geschaffen werden, um eine werterhaltende Lagerung des sehr umfangreichen Equipments sicher zu stellen und damit eine Voraussetzung zu schaffen für die Weiterführung dieser beliebten Tradition. Gleichzeitig wird die ehrenamtliche Arbeit vieler engagierter Gemeindemitglieder gewürdigt.

www.zeltlagerfreunde-avenwedde.de

Ulrich Bongartz Stiftung
Siegfriedstraße 12
33332 Gütersloh
Telefon (05241) 7047167
E-Mail info@ulrich-bongartz-stiftung.de
www.ulrich-bongartz-stiftung.de

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