Gütersloh: Zivilgesellschaftliches Bündnis appelliert an die Parteien, eine außerstrafrechtliche Neuregelung jetzt anzugehen, Pro FamiliaZoom Button

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Gütersloh: Zivilgesellschaftliches Bündnis appelliert an die Parteien, eine außerstrafrechtliche Neuregelung jetzt anzugehen, Pro Familia

Gütersloh: Zivilgesellschaftliches Bündnis appelliert an die Parteien, eine außerstrafrechtliche Neuregelung jetzt anzugehen, Pro Familia

Die Abschlusserklärung des Kongresses »150 Jahre § 218 Strafgesetzbuch«, der Ende August 2021 stattfand, hat breite zivilgesellschaftliche Unterstützung gefunden. Mehr als 100 Verbände, Organisationen, Institutionen und Netzwerke aus dem Spektrum von Beratung, Gesundheit, Migration, Frauen- und Gleichstellungspolitik sowie mehr als 600 Einzelpersonen haben sie unterzeichnet. Dieses zivilgesellschaftliche Bündnis fordert eine außerstrafrechtliche Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs und appelliert an die Parteien, sich der Herausforderung einer lang überfälligen menschenrechtskonformen Gesetzesreform konstruktiv zu stellen.

»Eine moderne, umfassende gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzes in Deutschland ist überfällig«, erklärt Stephanie Schlitt, stellvertretende Bundesvorsitzende. «Diese muss sich an den gesundheitlichen Belangen und der Selbstbestimmung von schwangeren Personen orientieren und internationale Menschenrechtsnormen respektieren.«

Im Zuge des Fachkongresses haben Fachbeiträge und die Erfahrungsberichte von Frauen, die eine Schwangerschaft abgebrochen haben, gezeigt, dass die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs die Gesundheit von ungewollt Schwangeren in Deutschland gefährdet. Sie steht einer angemessenen Gesundheitsversorgung im Wege und ist eine der Ursachen dafür, dass in vielen Regionen Deutschlands erhebliche Versorgungslücken bestehen. Zudem erschwert das Strafrecht die Professionalisierung der medizinischen Aus- und Weiterbildung zum Schwangerschaftsabbruch und setzt Ärzte unter Druck. Dabei zeigen die Erfahrungen anderer Länder, dass es möglich ist, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln.

Die breite zivilgesellschaftliche Unterstützung der Abschlusserklärung verleiht der Forderung, eine außerstrafrechtliche Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in der 20. Wahlperiode anzugehen, deutlichen Nachdruck.

Die Unterzeichnenden  haben den Vorständen von #SPD, #CDU, #CSU, »Bündnis 90/Die #Grünen«, #FPD und der »#Linken« die Abschlusserklärung des Kongresses heute zugesandt. In der jetzt anfangenden 20. Wahlperiode soll die Gesetzesreform angegangen werden, so die Forderung.

 
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