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Wenn Sex krank macht: Sexuell übertragbare Erkrankungen im Kreis Gütersloh im Pandemiejahr 2020 gesunkenZoom Button

Die Anzahl der sexuell übertragbaren Krankheiten (STI) ist im Kreis Gütersloh im vergangenen Jahr gesunken. Frühzeitig erkannt, lassen sie sich in der Regel gut behandeln. Foto: AOK, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Wenn Sex krank macht: Sexuell übertragbare Erkrankungen im Kreis Gütersloh im Pandemiejahr 2020 gesunken

Wenn Sex krank macht: Sexuell übertragbare Erkrankungen im Kreis Gütersloh im Pandemiejahr 2020 gesunken

Kreis Gütersloh, 11. November 2021. Die Anzahl der sexuell übertragbaren Erkrankungen, die durch sexuellen Kontakt von einer Person zur anderen übertragen werden, ist im Kreis Gütersloh gesunken. Im vergangenen Jahr war bei den Versicherten der AOK Nordwest ein Rückgang um 12,1 Prozent auf 916 Fälle zu verzeichnen. Das teilte die AOK Nordwest heute auf Basis einer aktuellen Auswertung mit. Laut AOK-Auswertung liegt bei den sexuell übertragbaren Erkrankungen der Anteil der Frauen mit fast 68,8 Prozent höher als der der Männer. »Oft verursachen sexuell übertragbare Krankheiten keine Beschwerden und bleiben deshalb unbehandelt. Doch wenn sie frühzeitig erkannt werden, lassen sie sich in der Regel gut behandeln und sind in den meisten Fällen auch heilbar. Deshalb sollte bei Verdacht auf eine sexuell übertragbare Krankheit auf jeden Fall ein Arzt aufgesucht werden«, sagt AOK-Serviceregionsleiter Matthias Wehmhöner.

Sexuell übertragbare Erkrankungen werden in der Regel durch vaginalen, oralen oder analen Sex, aber auch durch andere intime Körperkontakte übertragen. Am häufigsten wurden bei den sexuell übertragbaren Erkrankungen anogenitale (venerische) Warzen diagnostiziert gefolgt von akuter Virushepatitis B und Chlamydien. Es folgen Herpes Simplex und Syphilis. Zu den häufigsten Anzeichen von STIs gehören Ausfluss aus Harnröhre oder Scheide, genitale Geschwüre, Schwellungen der Leistengegend oder der Hoden sowie Unterbauchschmerzen. »Sexuell übertragbare Krankheiten können zum Teil zu schweren Folgeschäden führen. Eine Chlamydien-Infektion kann zum Beispiel die Ursache für Unfruchtbarkeit sein, Infektionen mit humanen Papillomviren (HPV) oder auch mit Hepatitis B können Krebserkrankungen zur Folge haben und eine nicht behandelte HIV-Infektion AIDS«, so Wehmhöner.

Zur Prävention der Ausbreitung sexuell übertragbarer Krankheiten sei es daher wichtig, frühzeitig und gezielt über Infektionen und Übertragungswege zu informieren. »Kondome bieten einen guten Schutz vor einer Infektion. Liegt eine sexuell übertragbare Erkrankung vor, sollten möglichst auch die Sexualpartner auf eine Infektion untersucht und gegebenenfalls behandelt werden. Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern erhöht das Risiko einer Infektion«, sagt Wehmhöner weiter.

Ursache für die am häufigsten diagnostizierte sexuell übertragbare Erkrankung der anogenitalen (venerischen) Warzen (Feigwarzen) sind bestimmte humane Papillomviren (HPV), die Niedrigrisikotypen. Andere HP-Viren (Hochrisikotypen) können sogar zu Zellveränderungen führen und langfristig verschiedene Krebsarten wie Gebärmutterhalskrebs verursachen. Doch das Thema ist damit keine reine Frauensache. Auch viele Männer und Jungen sind damit infiziert. Deshalb können sie nicht nur den Erreger übertragen, sondern auch selbst an einem HPV-bedingten Tumor erkranken. Daher gilt die Impfempfehlung gegen die HP-Viren der Ständigen Impfkommission (»STIKO«) sowohl für Mädchen als auch auf Jungen.

In der Regel werden Jungen wie Mädchen zweimal in einem Abstand von sechs Monaten mit einer Spritze geimpft. Die Impfung sollte vor dem ersten Sexualkontakt erfolgen. Für Mädchen und Jungen im Alter von neun bis 17 Jahren übernehmen die Krankenkassen die vollen Kosten der HPV-Impfung über die Krankenversichertenkarte. Als besondere Mehrleistung erstattet die #AOK Nordqest 80 Prozent der Impfkosten auch für junge Frauen und Männer ab einem Alter von 18 Jahren bei Vorlage der Belege für den Impfstoff und das Arzthonorar im Rahmen des AOK-Gesundheitsbudgets bis maximal 500 Euro pro Jahr.

Mehr Informationen zur Früherkennung gibt es im Internet unter www.aok.de/nw, Rubrik »Leistungen und Services« und bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (»BZgA«) unter www.liebesleben.de.

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