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Fristen für Briefwahl unbedingt beachten

Gut eine Woche vor der #Bundestagswahl hält der Trend zur Briefwahl bei der Stadt #Rietberg unvermindert an. Von insgesamt 21.843 #Wahlberechtigten hatten bis Freitag, 17. September 2021, 8.230 #Bürgerinnen und #Bürger #Briefwahlunterlagen angefordert. Das entspricht einem Anteil von 37,68 Prozent. Wer per #Brief wählen möchte, sollte die Fristen beachten. Online können die Briefwahlunterlagen nur noch bis Mittwoch, 22. September 2021, 12 Uhr, beantragt werden.

Nach diesem Datum besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen schriftlich über Einreichung des Antrags auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen (der Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung) per E-Mail oder persönlich im Briefwahlbüro der Stadt Rietberg zu beantragen. Die Stadt Rietberg empfiehlt Interessenten, die sich nach Mittwoch, 22. September 2021, für die Briefwahl entscheiden, am besten persönlich ins Briefwahlbüro zu kommen. Es befindet sich im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes an der Rügenstraße 1 und kann ohne Termin aufgesucht werden. Geöffnet ist es zu folgenden Zeiten: montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr sowie montags und mittwochs auch von 14 bis 16 Uhr, dienstags und donnerstags auch von 14 bis 18 Uhr. Wichtig ist, dass die roten Wahlbriefe so rechtzeitig zurückgeschickt werden, dass sie bis Sonntag, 26. September, 18 Uhr, beim Wahlamt der Stadt Rietberg eingegangen sind. Die Briefkästen am Rathaus und am Verwaltungsgebäude Rügenstraße 1 werden am Wahltag das letzte Mal um 18 Uhr geleert.

Die Stadt Rietberg weist darüber hinaus auf weitere organisatorische Gegebenheiten hin: Das Wahllokal im #DRK-Heim Rietberg steht aufgrund von Sanierungsarbeiten aktuell nicht zur Verfügung. Die dort ansässigen Wahllokale Zwölf und 13 mussten daher anderweitig untergebracht werden. Das Wahllokal Zwölf wird im Foyer der Cultura am Torfweg 53 in Rietberg eingerichtet. Direkt nebenan im Eingangsbereich der Richard-von-Weizsäcker-Gesamtschule befindet sich das Wahllokal 13.

Wer ein #Wahllokal besucht, muss zwingend die geltenden #Infektionsschutzmaßnahmen einhalten. Sowohl im #Wahllokal als auch auf den Zuwegungen gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder einer FFP-2-Maske. Im Wahllokal sind die Mindestabstände unter den Wählerinnen und Wählern (1,5 Meter) einzuhalten. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, möglichst ihren eigenen Kugelschreiber ins Wahllokal mitzubringen. Es werden aber auch Kugelschreiber zur Mitnahme ausgelegt. Die 3G-Regel, nach der nur Geimpfte, Genesene oder Getestete Zutritt erhalten, gilt in den Wahllokalen ausdrücklich nicht.

 
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