Screenshot der Formularseite auf den Corona-Internetseiten des Kreises Gütersloh. Screenshot: Kreis Gütersloh, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Wer Kontakt zu einer mit #Corona infizierten #Person hatte, ist verpflichtet sich in #Quarantäne zu begeben. Für vollständig geimpfte oder genesene Kontaktpersonen ohne Symptome gilt das nicht. Um der Abteilung Gesundheit des Kreises Gütersloh den Impf- oder Genesenennachweis möglichst unkompliziert mitzuteilen und so der Quarantäne zu entgehen, können Betroffene das Online-Formular zur ‚Selbstmeldung als Kontaktperson‘ auf der Corona-Seite des Kreises Gütersloh nutzen.
#Infizierte Personen können ihre Kontaktpersonen über das Formular »Meldung von Kontaktpersonen als infizierte Person« auf der Corona-#Internetseite angeben.
Symptomlose, vollständig geimpfte und genesene Kontaktperson zu einer infizierten Person können der Quarantäne entgehen. Voraussetzung ist, dass sie bei der »Selbstmeldung als Kontaktperson« ihre #Impf- oder #Genesenendaten über das #Onlineformular mit angeben.
Sämtliche Formulare finden sich gebündelt auf der Corona-Seite des #Kreises #Gütersloh www.kreis-guetersloh.de/corona-formulare …
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