36 Prozent aller neu abgeschlossenen Arbeitsverträge im Kreis Gütersloh befristetZoom Button

Stimmzettel für die Bundestagswahl: Die Gewerkschaft NGG ruft Beschäftigte aus dem Lebensmittel- und Gastgewerbe dazu auf, wählen zu gehen – und sich über die Wahlprogramme der Parteien in puncto Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik zu informieren. Foto: Alireza Khalili, NGG, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

36 Prozent aller neu abgeschlossenen Arbeitsverträge im Kreis Gütersloh befristet

Kritik an unsicheren Jobs: Im Kreis Gütersloh waren zuletzt 36 Prozent aller neu abgeschlossenen Arbeitsverträge befristet. 3.242 von insgesamt 9.108 Neueinstellungen hatten im zweiten Quartal 2020 ein Verfallsdatum. Darauf macht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) aufmerksam und beruft sich hierbei auf Zahlen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. »Befristete Jobs sind besonders stark im Lebensmittelhandwerk und im Gastgewerbe, aber auch in der Ernährungsindustrie verbreitet – und können gerade für jüngere Beschäftigte zur Falle werden«, sagt Gaby Böhm, Geschäftsführerin der NGG-Region Bielefeld-Herford. Wer nur eine Stelle auf Zeit habe, bekomme etwa nur schwer eine Wohnung oder einen Kredit. Sogar die Familienplanung werde erschwert. Die nächste Bundesregierung müsse das Problem dringend in den Griff kriegen und Befristungen eindämmen.

Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) waren im vergangenen Jahr bundesweit 56 Prozent aller Neueinstellungen im Nahrungs- und Genussmittelgewerbe befristet. Im Gastgewerbe lag die Quote mit 45 Prozent ebenfalls weit über dem branchenübergreifenden Durchschnitt von 38 Prozent. »Im Zuge der Corona-Pandemie können Befristungen für die Betroffenen zu einem großen Problem werden, weil viele Firmen ihre Arbeitsverträge auslaufen lassen«, warnt Böhm. Es sei überfällig, dass die Politik Befristungen ohne einen sogenannten Sachgrund eindämme. Als Sachgründe gelten etwa eine Elternzeitvertretung oder eine Probezeit.

An die Beschäftigten aus den Branchen der NGG appelliert die Gewerkschafterin, sich vor der Bundestagswahl über die Wahlprogramme der Parteien in puncto Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik zu informieren und am 26. September wählen zu gehen. »Am Thema Befristungen zeigt sich, wie sehr es auch auf die Stimme der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ankommt«, unterstreicht Böhm. Wer im Kreis Gütersloh in der Ernährungsindustrie, in Hotels und Gaststätten, Bäckereien oder Fleischereien arbeite, für den stehe bei dieser Wahl viel auf dem Spiel. »Denn wie viele Stunden die Menschen arbeiten müssen, welche Rente sie am Ende bekommen oder ob aus einem Minijob eine feste Stelle wird – das entscheidet sich auch bei der Bundestagswahl«, so Böhm.

Wichtig sei auch, dass die kommende Bundesregierung die Tarifbindung stärke. Laut IAB arbeiteten im letzten Jahr lediglich 45 Prozent aller westdeutschen Beschäftigten nach einem Branchentarifvertrag. Im Jahr 2000 waren es noch 63 Prozent. Zugleich fordert die Gewerkschaft NGG, die Lasten der Corona-Krise gerecht zu verteilen. »Es kann nicht sein, dass einzelne Unternehmen Dividende an ihre Aktionäre ausschütten, nachdem sie vom Staat großzügig mit dem Kurzarbeitergeld unterstützt wurden«, so Böhm. Unter dem Motto »Du hast die Wahl« hat die NGG zentrale Forderungen zusammengetragen – den »Wahl-Check« gibt es online unter www.ngg.net/btw21.

 
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