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Wiesbaden (ots) 2020 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 84,4 Milliarden Euro veranlagt. Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen stieg damit um 5,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, erhöhte sich die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer um 19,4 Prozent auf 8,5 Milliarden Euro. Dabei entfielen auf die Erbschaftsteuer 6,8 Milliarden Euro (plus 14,0 Prozent) und auf die Schenkungsteuer 1,8 Milliarden Euro (plus 45,8 Prozent).
Die im Vorjahresvergleich höheren Erbschaft- und Schenkungsteuerfestsetzungen beruhen zum einen auf einem Anstieg des veranlagten Grundvermögens (unbebaute und bebaute Grundstücke) um 22,5 Prozent auf 32,6 Milliarden Euro. Zum anderen wurden im Jahr 2020 Anteile an Kapitalgesellschaften in Höhe von 5,2 Milliarden Euro (plus 12,4 Prozent) und land- und forstwirtschaftliches Vermögen von 1,5 Milliarden Euro (plus 35,8 Prozent) festgesetzt. Das restliche übrige Vermögen erhöhte sich auf 35,7 Milliarden Euro (plus 17,5 Prozent). Der Rückgang des übertragenen Betriebsvermögens auf 15,6 Milliarden Euro (-20,2 Prozent) führte dazu, dass die festgesetzte Steuer nicht noch höher ausfiel. Aus der Gesamtsumme des übertragenen Vermögens von 90,7 Milliarden Euro ergibt sich nach Abzug von Nachlassverbindlichkeiten das steuerlich berücksichtigte Vermögen von 84,4 Milliarden Euro.
Vermögensübertragungen durch Erbschaften gestiegen, Schenkungen leicht rückläufig
Das steuerlich berücksichtigte geerbte Vermögen ist 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 13,8 Prozent auf 50,2 Milliarden Euro gestiegen. Hier wurden insbesondere 21,4 Milliarden Euro (plus 25,9 Prozent) Grundvermögen und 30,5 Milliarden Euro (plus 15,9 Prozent) übriges Vermögen (zum Beispiel Bankguthaben, Wertpapiere, Anteile und Genussscheine) übertragen. Auch das veranlagte geerbte Betriebsvermögen wuchs nach einem Rückgang im Jahr 2018 im zweiten Jahr in Folge. Im Jahr 2020 stieg es im Vorjahresvergleich um 32,8 Prozent auf 3,9 Milliarden Euro.
Durch Schenkungen wurden im Jahr 2020 Vermögensübertragungen in Höhe von 34,2 Milliarden Euro veranlagt. Das waren 4,0 Prozent weniger als im Vorjahr. Seit der Erbschaftssteuerreform im Jahr 2016, bei der die Verschonungsregelungen für die Übertragung von Betriebsvermögen beschränkt wurden, sind Schenkungen von Betriebsvermögen rückläufig. Im Jahr 2020 wurden 11,7 Milliarden Euro Betriebsvermögen und damit 29,7 Prozent weniger als im Vorjahr festgesetzt. Das veranlagte geschenkte Grundvermögen stieg auf 11,2 Milliarden Euro (plus 16,5 Prozent). Das übrige Vermögen betrug 10,4 Milliarden Euro (plus 19,8 Prozent).
Methodischer Hinweis
Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik kann keine Informationen über alle Vermögensübergänge liefern, da die meisten Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen innerhalb der Freibeträge liegen. Für diese wird in der Regel keine Steuer festgesetzt, sodass sie in der Statistik nicht enthalten sind.
Weitere Ergebnisse und methodische Hinweise finden sich im Tabellenband »Erbschaft- und Schenkungsteuer 2020«. Lange Zeitreihen können über die Datenbank »Genesis-Online« (Tabellen 73611-0001 und 73611-0002) abgerufen werden.