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Mit der neuen Flugsicherungsanlage kann die Bundeswehr einen autarken Flugplatz in einem Einsatzland errichten und betreiben. Foto: Marc Tessensohn, Bundeswehr, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Bundeswehr erhält »Flugplatz to go«

Koblenz (ots) Am 22. Juli 2021 hat das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung (BAAINBw) mit den Auftragnehmern steep GmbH und ESG Elektroniksystem- und Logistik GmbH einen Vertrag über die Herstellung und Lieferung einer luftverladbaren Flugsicherungsanlage geschlossen.

Die Fluglotsinnen und Fluglotsen der Bundeswehr sind neben den Pilotinnen und Piloten der wichtigste aktive Sicherheitsfaktor in der Luftfahrt. Hierzu benötigen sie auch in einem Einsatzszenario verschiedene technische Hilfsmittel für die Kommunikation, Navigation und Überwachung des Luftverkehrs: eine Flugsicherungsanlage.

Der modulare Aufbau des neuen Systems ermöglicht die ortsunabhängige Errichtung einer Flugplatz- und Anflugkontrollstelle in Containerbauweise einschließlich notwendiger Sensorik und Technik sowie der dazugehörigen Flugplatzbeleuchtung. Die Bundeswehr wird damit in die Lage versetzt, einen autarken Flugplatz in einem Einsatzland zu errichten und zu betreiben – insbesondere an Einsatzorten, an denen eine Flugbetriebsinfrastruktur nicht oder ungenügend verfügbar ist. Die Flugsicherungsanlage ist zudem auf allen gängigen Fahrzeugen, sowie per Lufttransport mit dem Luftfahrzeug A400M, transportierbar.

In aktuellen sowie zukünftigen Auslandseinsätzen ist die Sicherstellung des militärischen Flugbetriebes von entscheidender Bedeutung, sowohl für die Operationsführung vor Ort (Lufttransport, luftgestützte Waffensysteme) als auch für die Anbindung an das Heimatland (Kontingentwechsel, Verwundetentransport, Nachschub).

Die ersten Module sollen bereits 2023 ausgeliefert werden. Die Ausbildung der Fluglotsinnen und Fluglotsen sowie des technischen Instandhaltungspersonals soll bis 2026 abgeschlossen sein. Mit diesem »Flugplatz to go«, wie die zuständige Projektjustiziarin im BAAINBw die Flugsicherungsanlage bezeichnet, kann die Bundeswehr nicht nur flexibel auf internationale Herausforderungen reagieren, sondern trägt letztlich zur Sicherheit der Soldatinnen und Soldaten in den Einsatzgebieten bei.

 
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