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Für viele Menschen aus dem Kreis Gütersloh, die an einer Zahnfleischerkrankung leiden, eine gute Nachricht: Ab dem 1. Juli gelten neue, erweiterte Regelungen für die Parodontose-Behandlung. Foto: AOK, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Zahnfleischerkrankungen bleiben häufig unerkannt

Erfreuliche Nachricht für viele Menschen aus dem Kreis Gütersloh, die von Zahnfleischerkrankungen betroffen sind: Zum 1. Juli 2021 gelten neue, erweiterte Regelungen für die Parodontose-Behandlung. Parodontitis (Parodontose) ist mit Abstand die häufigste Krankheit in Deutschland. Das geht aus den Daten der aktuellen Mundgesundheitsstudie des Instituts der Zahnärzte hervor: Ab einem Alter von 35 Jahren sind bereits 52 Prozent der Menschen von Parodontitis betroffen, bei den Senioren sind es 90 Prozent. »Die Therapie ist mit den neuen Regelungen wesentlich umfangreicher geworden. Sie wird nun um eine patientenindividuelle Mundhygiene-Unterweisung, ein parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch sowie um eine strukturierte Nachsorge ergänzt«, teilt AOK-Serviceregionsleiter Matthias Wehmhöner mit. Bei der Parodontitis handelt es sich um eine meist unterschätzte chronische Erkrankung, die durch Bakterien im Mundraum ausgelöst wird. Siedeln sich diese in Zahnzwischenräumen an, bilden sie einen schädlichen Belag auf den Zähnen, den so genannten Plaque. Erwiesen ist: Ohne regelmäßige Mund- und Zahnhygiene bildet sich schädlicher Zahnbelag, der zu Zahnfleischentzündungen führen kann. Im weiteren Verlauf der Erkrankung kann ohne Therapie aus der Zahnfleischentzündung eine Parodontitis (Entzündung des Zahnhalteapparates) werden. Schlimmstenfalls lockern sich dann die Zähne und fallen aus. „Bei Parodontitis handelt es sich um einen nicht umkehrbaren Prozess. Das heißt, dass die Erkrankung nicht vollständig heilbar ist. Wird sie nicht rechtzeitig erkannt, kann sie auch Folgen auf die allgemeine Gesundheit haben. Je früher die Diagnose allerdings gestellt wird, desto besser lässt sich die Parodontose behandeln und sogar zum Stillstand bringen“, warnt Wehmhöner. Bei der bisherigen Parodontosebehandlung reinigte der Zahnarzt/die Zahnärztin die Zähne auch an schwer zugänglichen Zahnfleischtaschen und an der Oberfläche der Zahnhälse und Zahnwurzeln. Zum 1. Juli 2021 wurden die Leistungen zu dieser Behandlung deutlich erweitert. Die »sprechende Medizin« wurde nunmehr durch die Aufnahme einer patientenindividuellen Mundhygiene-Unterweisung und eines parodontologischen Aufklärungs- und Therapiegespräches integriert. Der Zahnarzt/die Zahnärztin soll hierbei vor der Therapieplanung das Stadium und den Grad der Erkrankung erheben und dabei Risikofaktoren wie zum Beispiel eine Diabetes-Erkrankung oder Rauchen abklären. Wichtigste Neuerung ist aber, dass Patientinnen und Patienten fortan Anspruch auf eine strukturierte Nachsorgebehandlung (Unterstützende Parodontitistherapie) haben. Das gab es bislang noch nicht. Die UPT soll die Ergebnisse der antiinfektiösen Therapie sichern. Sie soll drei bis sechs Monate nach Abschluss der Akuttherapie beginnen und dauert maximal zwei Jahre. »UPT-Maßnahmen können nach Genehmigung der Krankenkasse bis zu sechs Monate verlängert werden Dies ist eine wichtige Neuerung, um den Langzeiterfolg einer Parodontose-Behandlung zu sichern. Auf diese Weise wird eine wichtige Lücke in der bisherigen parodontologischen Versorgung geschlossen, die dazu beitragen wird, dass diese Erkrankung und deren Folgen noch besser behandelt werden können“, sagt Wehmhöner«

 
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