Weitere Lockerungen: Ab Freitag gilt Inzidenzstufe Null im Kreis GüterslohZoom Button

Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Weitere Lockerungen: Ab Freitag gilt Inzidenzstufe Null im Kreis Gütersloh

Ab dem heutigen Freitag, 9. Juli 2021, gilt im Kreis Gütersloh die vom Land Nordrhein-Westfalen neu eingeführte Inzidenzstufe Null. Sie tritt in Kreisen und kreisfreien Städten in Kraft, deren Inzidenzwert stabil – also mindestens seit fünf Kalendertagen in Folge – unter zehn liegt. Das ist im Kreis Gütersloh der Fall. Mit der neuen Stufe treten im Kreis Gütersloh viele weitere Lockerungen in Kraft, dennoch gelten weiterhin bestimmte Regeln.

Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht: Kontaktbeschränkungen sind in Stufe Null nicht mehr vorgegeben. Allerdings wird weiterhin die Einhaltung des Mindestabstandes empfohlen. Auch die Maskenpflicht wurde gelockert. Vorgeschrieben ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung unter anderem im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr sowie in Taxen und Schulbussen. Auch im Einzelhandel sowie in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen müssen die Besucher noch Masken tragen. Die Betreiber anderer Angebote und Einrichtungen können selber entscheiden, ob bei ihnen eine Maske getragen werden muss oder nicht.

Dienstleister wie Friseure oder Servicekräfte in der Gastronomie, die einen engen Kundenkontakt haben, müssen auch weiterhin ihre Masken tragen oder alternativ ein negatives Testergebnis vorweisen können. Vollständig Geimpfte oder Genesene sind negativ Getesteten gleichgestellt. Für die Kunden gelten diese Auflagen nicht.

Kontaktdaten müssen nur noch selten erhoben werden. Erforderlich ist die Erhebung weiterhin bei Beherbergungsbetrieben – also beispielsweise Hotels – bei außerschulischen Bildungsangeboten wie Fahrschulen oder beim Musikunterricht sowie beim Betrieb von Clubs oder Diskotheken.

Freizeit und Kultur: Wer ins Museum oder in eine Ausstellung möchte, muss keinen Test mehr nachweisen. In Kulturstätten wie Kinos oder Theatersälen muss der Veranstalter entweder einen Sitzplan im Schachbrettmuster erstellen oder bei Einlass Testnachweise kontrollieren.

In Freizeiteinrichtungen gelten keine Beschränkungen, auch die Maske muss hier nicht mehr getragen werden.

Sport: Die Sportausübung ist weitestgehend ohne Beschränkungen möglich.

Parties: Auch Clubs und Diskotheken dürfen wieder öffnen. Voraussetzung: Sie brauchen ein genehmigtes Hygienekonzept und der landesweite Inzidenzwert muss ebenfalls in Stufe Null sein – das ist in Nordrhein-Westfalen der Fall. Wer dort feiern gehen will, braucht ein negatives Testergebnis, einen vollständigen Impfschutz oder einen Genesenennachweis und muss seine Kontaktdaten zur Nachverfolgung hinterlassen.

Solange die Inzidenzstufen des Kreises und des Landes in Kategorie Null eingeordnet sind, dürfen private Feiern mit bis zu 50 Personen ohne Abstand und Maske stattfinden. Sind es mehr als 50 Gäste, müssen nicht immunisierte Personen, also alle die keinen vollständigen Impfschutz haben oder als genesen gelten, ein negatives Testergebnis vorweisen können. Die Gastgeber sind dafür zuständig, dass diese Regeln eingehalten werden.

Bei Volksfesten muss jeder Besucher einen negativen Test, Genesenen- oder Impfnachweis vorlegen.

Großveranstaltungen: Bis zu 5.000 Zuschauer gibt es keine Beschränkungen. Bei einem größeren Publikum gelten bestimmte Auflagen: Wer also zum Konzert oder ins Fußballstadium will, braucht zusätzlich zu seinem Ticket auch ein negatives Testergebnis beziehungsweise den Immunisierungsnachweis als Eintrittskarte. Außerdem muss ein genehmigtes Hygienekonzept vorliegen. Hier können je nach Bedarf auch noch zusätzliche Beschränkungen greifen.

Bei Sportveranstaltungen dürfen die Räumlichkeiten maximal zu 50 Prozent der zulässigen Zuschauerkapazität belegt sein – dabei darf die Zuschauerzahl aber in keinem Fall höher als 25.000 sein.

Die ausführlichen Regeln der Inzidenzstufe Null können Interessierte in der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW unter www.land.nrw/corona nachlesen.
 
Gütsel
Termine und Events

Veranstaltungen
nicht nur in Gütersloh und Umgebung

September 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930
November 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12
3456789
10111213141516
17181920212223
24252627282930
Dezember 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031
Februar 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
232425262728
September 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930
Oktober 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234
567891011
12131415161718
19202122232425
262728293031
Januar 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031
Juli 2042
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031
August 3024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031

Für die Suche nach Inhalten geben Sie »Content:« vor den Suchbegriffen ein, für die Suche nach Orten geben Sie »Orte:« oder »Ort:« vor den Suchbegriffen ein. Wenn Sie nichts eingeben, wird in beiden Bereichen gesucht.