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Pflegeberater stehen für Erläuterungen sowie bei Rückfragen zum Thema Pflegebegutachtung unterstützend zur Seite. Foto: Compass private Pflegeberatung GmbH, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Pflegeberatung begleitet bei der Begutachtung

Köln (ots) Um Pflegeleistungen aus der Pflegeversicherung abrufen und nutzen zu können, muss zunächst das Vorliegen eines Pflegegrades festgestellt werden. Zu diesem Zweck werden Pflegebegutachtungen durchgeführt. Pflegeberatung kann bei der Vorbereitung auf eine Begutachtung unterstützen und begleitet pflegebedürftige Menschen auch im Anschluss bei der Organisation ihrer Pflegesituation.

Der erste offizielle Schritt, um die Pflegebedürftigkeit zum Erhalt von Pflegeleistungen prüfen zu lassen, ist die Antragstellung. Wenn eine Bevollmächtigung erteilt wird, können auch Angehörige den Antrag stellen. Schon bei diesen ersten Schritten kann ein Pflegeberater unterstützen und Hinweise geben sowie einzelne Punkte der Antragstellung detaillierter erläutern.

Die Begutachtung

Nach der Antragstellung folgt in der Regel der Besuch eines Gutachters vom Medizinischen Dienst oder von »MEDICPROOF«, um sich ein realistisches Gesamtbild der Lebenswelt der Antragstellerin/des Antragstellers zu verschaffen. In einem Gespräch ergründet der Gutachter pflegerelevante und gesundheitliche Aspekte, damit er oder sie einschätzen kann, wie stark die Pflegebedürftigen in ihrer Selbständigkeit und in ihren Fähigkeiten eingeschränkt sind. »Idealerweise sind bei diesem Termin auch Angehörige oder Betreuer anwesend, denn im Gutachten wird auch ihre Einschätzung berücksichtigt und den Begutachteten ist die Unterstützung in der Begutachtungssituation meist willkommen«, empfiehlt Pflegeberater Carsten Ugowski. Zur Ermittlung des Pflegegrads werden sowohl körperliche als auch kognitive und psychische Faktoren berücksichtigt.

Einstufung und Bewilligung von Pflegeleistungen

Nachdem der Gutachter einen guten Überblick über die Situation gewonnen hat, kann er realistisch einschätzen, welcher Pflegegrad bei der begutachteten Person vorliegt und auch Empfehlungen zu Hilfsmitteln und weiteren pflegerischen Maßnahmen geben. Carsten Ugowski erklärt: »Wenn der Gutachter mit dem Gutachten bestimmte Hilfsmittel oder Maßnahmen empfiehlt und der Antragsteller diesem zustimmen, gilt dies bereits als Antrag bei der Pflegeversicherung. Es ist dann also nicht nötig einen weiteren Antrag zu stellen.« Pflegeberater wie Herr Ugowski können in der Vor- und Nachbereitung aller aufgeführten Schritte begleiten.

Pflegeberater stehen unterstützend zur Seite

Bleiben Fragen offen, wird der Pflegeberater diese gerne beantworten. Der Berater erläutert ausführlich das vorliegende Gutachten und kann auch erklären, wie gegebenenfalls ein Widerspruch eingelegt werden kann, falls der Antragsteller mit dem Gutachten nicht einverstanden sein sollte. Im Rahmen der Pflegeberatung können außerdem weiterführende Informationen zu Pflegeleistungen vermittelt werden, die mit dem anerkannten Pflegegrad zur Verfügung stehen. Gemeinsam mit dem Pflegeberater können auf diese Weise individuell die am besten geeigneten Leistungen identifiziert werden, um die Versorgung optimal zu gestalten. Die Pflegeberater von Compass können sowohl privat als auch gesetzlich Versicherte kostenfrei unter der Telefonnummer (0800) 1018800 erreichen.
 
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