Statistisches Bundesamt – Kinderschutz: Jugendämter nahmen 2020 rund 45.400 Kinder in Obhut
Wiesbaden (ots) Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2020 rund 45.400 Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut genommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erfolgten zwei Drittel (67 Prozent) dieser Inobhutnahmen wegen einer dringenden Kindeswohlgefährdung, 17 Prozent aufgrund einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland und weitere 17 Prozent auf Bitte der betroffenen Minderjährigen. Ein Drittel (33 Prozent) aller 2020 in Obhut genommenen Jungen und Mädchen war jünger als 12 Jahre, jedes zehnte Kind (elf Prozent) sogar jünger als drei Jahre.
Im Vergleich zu 2019 sind die Inobhutnahmen um acht Prozent oder rund 4.100 Fälle zurückgegangen. Anders als in den beiden Vorjahren war dafür im Corona-Jahr 2020 jedoch nicht allein die sinkende Zahl der Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise verantwortlich. Noch deutlicher war der Rückgang in Fällen von dringender Kindeswohlgefährdung. Auch die Zahl der Selbstmeldungen von Jungen und Mädchen hat 2020 – im Unterschied zu den beiden Jahren zuvor – abgenommen (minus 800 Fälle). Inwieweit diese Entwicklungen in Zusammenhang mit den Lockdowns und den Kontaktbeschränkungen infolge der Corona-Pandemie stehen, lässt sich anhand der vorliegenden Ergebnisse nicht beantworten. Fachleute und Studien weisen jedoch darauf hin, dass ein Teil der Kinderschutzfälle Corona-bedingt unentdeckt geblieben und das Dunkelfeld somit gewachsen sein könnte. In die offizielle Statistik fließen nur solche Fälle ein, die den Jugendämtern bekannt gemacht wurden und daher dem sogenannten Hellfeld zuzurechnen sind.
Bedeutung von Überforderung, Misshandlungen und Vernachlässigung wächst
Am häufigsten wurden Kinder und Jugendliche 2020 wegen der Überforderung eines oder beider Elternteile in Obhut genommen (41 Prozent). Mit Abstand folgte an zweiter Stelle die unbegleitete Einreise aus dem Ausland (17 Prozent). Anzeichen für Vernachlässigungen waren der dritthäufigste (15 Prozent) und Hinweise auf körperliche Misshandlungen der vierthäufigste Grund für eine Inobhutnahme (13 Prozent). An fünfter Stelle standen Beziehungsprobleme (ebenfalls 13 Prozent) und auf Rang sechs psychische Misshandlungen (acht Prozent). Mehrfachnennungen waren hierbei möglich.
Trotz des allgemeinen Rückgangs der Zahl der Inobhutnahmen haben im Vergleich zu 2019 fast alle Anlässe anteilig an Bedeutung gewonnen – die einzigen Ausnahmen waren unbegleitete Einreisen sowie Schul- und Ausbildungsprobleme. Besonders deutlich war dies bei den Anlässen Überforderung der Eltern (plus 2,3 Prozentpunkte), psychische Misshandlungen (plus 2,1 Prozentpunkte), Vernachlässigungen (plus 1,7 Prozentpunkte) und körperliche Misshandlungen (plus einProzentpunkt). Dadurch sind körperliche Misshandlungen in der Liste der häufigsten Anlässe für eine Inobhutnahme im Vergleich zu 2019 von Rang 5 auf Rang 4 und psychische Misshandlungen sogar um zwei Ränge von Rang 8 auf Rang 6 vorgerückt.
Etwa jede zweite Inobhutnahme wurde nach spätestens zwei Wochen beendet
Die meisten Minderjährigen waren vor der Inobhutnahme bei einem allein erziehenden Elternteil (25 Prozent), bei beiden Eltern gemeinsam (25 Prozent) oder bei einem Elternteil in neuer Partnerschaft untergebracht (14 Prozent). Aber auch eine vorherige Heimunterbringung war nicht selten (13 Prozent). Etwa jede zweite Schutzmaßnahme konnte nach spätestens zwei Wochen beendet werden (52 Prozent). In etwa jedem achten Fall dauerte die Inobhutnahme mit drei Monaten oder mehr jedoch vergleichsweise lang.
Während der Inobhutnahme wurde die Mehrheit der betroffenen Kinder und Jugendlichen in einer geeigneten Einrichtung, zum Beispiel einem Heim, untergebracht (80 Prozent). Danach kehrte ein Großteil der Jungen und Mädchen an den bisherigen Lebensmittelpunkt zu den Sorgeberechtigten, der Pflegefamilie oder in das Heim zurück (37 Prozent). Knapp ein Drittel der Jungen und Mädchen bekam dagegen ein neues Zuhause in einer Pflegefamilie, einem Heim oder einer betreuten Wohnform (33 Prozent).
Methodische Hinweise
Die Jugendämter sind nach dem Kinder- und Jugendhilferecht berechtigt und verpflichtet, in akuten Krisen- oder Gefahrensituationen vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (Inobhutnahmen) als sozialpädagogische Hilfe durchzuführen. Sie können auf Bitte der betroffenen Kinder (Paragraph 42 Absatz 1 Nummer 1 SGB VIII), bei einer dringenden Gefahr für das Kindeswohl (Paragraph 42 Absatz 1 Nummer 2 SGB VIII) oder bei unbegleiteter Einreise aus dem Ausland eingeleitet werden (Paragraph 42 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII) Bis eine Lösung für die Problemsituation gefunden ist, werden die Minderjährigen vorübergehend in Obhut genommen und gegebenenfalls fremduntergebracht, etwa bei Verwandten, in einem Heim oder einer Pflegefamilie
Schutzmaßnahmen nach unbegleiteter Einreise werden ab dem Berichtsjahr 2017, aufgrund einer Gesetzesänderung, in der Statistik differenziert nach vorläufigen Inobhutnahmen (Paragraph 42 a SGB VIII) und regulären Inobhutnahmen erfasst (Paragraph 42 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII) Die Ergebnisse enthalten daher Doppelzählungen von Minderjährigen, die innerhalb eines Berichtsjahres zunächst vorläufig und später – in der Regel nach einer Verteilung an ein anderes Jugendamt - regulär in Obhut genommen wurden Im Jahr 2020 haben die Jugendämter knapp 4.600 vorläufige und rund 3.000 reguläre Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise durchgeführt
Weitere Informationen
Detaillierte Ergebnisse stehen in der Publikation »Vorläufige Schutzmaßnahmen« sowie in der Datenbank GENESIS-Online unter dem Suchbegriff »Vorläufige Schutzmaßnahmen« (22523) bereit Ausführliche Daten zum Thema Kinderschutz und Kindeswohl finden Sie auf der neuen Themenseite Neben den Ergebnissen zu den Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen erfasst die Kinder- und Jugendhilfestatistik, ebenfalls jährlich, Daten zu den Fällen von Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigungen und Gewalt Die Ergebnisse hierzu für das Jahr 2020 werden spätestens Anfang September erwartet