»ver.di« bestreikt Amazon-Prime-Day an sieben Standorten: Extrembelastung für Beschäftigte – aber kein TarifvertragZoom Button

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»ver.di« bestreikt Amazon-Prime-Day an sieben Standorten: Extrembelastung für Beschäftigte – aber kein Tarifvertrag

Zum »Prime Day« des Onlinehändlers Amazon am 21. und 22. Juni hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (»ver.di«) an sieben Standorten des Konzerns zu mehrtägigen Arbeitsniederlegungen aufgerufen. Die Streiks in Werne, Leipzig, Rheinberg, Bad Hersfeld (zwei Standorte), Koblenz und Graben beginnen in der Nacht zum Montag, 21. Juni 2021, und werden bis einschließlich Mittwoch, 23. Juni 2021, fortgesetzt. »Amazon setzt Millionen für die Werbung ein und macht an den Aktionstagen Milliardenumsätze. Den Kundenansturm müssen die Beschäftigten in den Versandzentren bewältigen und bekommen für die zusätzlich verschärfte Arbeitsbelastung keinen Cent mehr«, erklärte Orhan Akman, der bei »ver.di« für den Einzel- und Versandhandel verantwortlich ist. »Die Gewinne fließen allein in die Taschen des Konzerns und seiner Shareholder, während den Beschäftigten weiterhin eine tarifvertragliche Entlohnung sowie gute und gesunde Arbeitsbedingungen verwehrt werden.« Die zuletzt angekündigte Erhöhung der Einstiegsgehälter auf zwölf Euro pro Stunde sei »zynisch und fern von Anerkennung und Respekt gegenüber den Beschäftigten durch den Konzern«, so Akman. »Amazon benimmt sich wie ein Gutsherr, der bei guter Laune und schlechtem Image mal ein paar Wohltaten für seine Tagelöhner übrig hat, die ansonsten aber seiner Willkür ausgeliefert sind«, so der Gewerkschafter. «Nur der ›ver.di‹-Tarifvertrag bietet den Kolleginnen und Kollegen die Rechtssicherheit, dass ihre Einkommen nicht einseitig geändert werden können.« Einseitige Lohnerhöhungen bei Amazon seien immer eine Reaktion auf die Streiks der Beschäftigten gewesen. ver.di fordert weiterhin die Anerkennung der Flächentarifverträge des Einzel- und Versandhandels sowie Verhandlungen über einen Tarifvertrag »Gute und gesunde Arbeit«. Zudem hat ver.di die Arbeitgeberverbände in der laufenden Tarifrunde aufgefordert, beim Arbeitsministerium gemeinsam die Allgemeinverbindlichkeit der ausgehandelten Tarifverträge zu beantragen. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) bewirkt, dass ein Tarifvertrag nicht nur für tarifgebundene Mitglieder des abschließenden Arbeitgeberverbandes und der Gewerkschaft gilt, sondern für alle Unternehmen der Branche. Damit wären auch Unternehmen wie Amazon, die sich bisher der Tarifbindung entzogen haben, zur Anwendung der tarifvertraglichen Bestimmungen verpflichtet. ver.di hat die Bundesregierung aufgefordert, den Weg zu einer Allgemeinverbindlichkeit zu erleichtern. Im Einzel- und Versandhandel laufen aktuell Tarifverhandlungen. »ver.di« fordert unter anderem Lohnsteigerungen von 4,5 Prozent plus 45 Euro bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Außerdem sollen die untersten Lohngruppen auf einen Stundenlohn von mindestens 12,50 Euro angehoben werden.

 
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