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Ausländerbehörde Kreis Gütersloh: Längere Bearbeitungszeiten bei Aufenthaltstiteln und Reisepässen

Der Dienstbetrieb in der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh findet auch weiterhin unter den Corona-Einschränkungen statt. In der Folge sind Kundenkontakte in der Ausländerbehörde auch weiterhin auf das notwendige Maß zu beschränken. Dieser Umstand führt angesichts der anstehenden Urlaubszeit zu erheblichen Beeinträchtigungen bei der Vergabe von Terminen für die Erteilung beziehungsweise Verlängerung von elektronischen Aufenthaltstiteln und elektronischen Reiseausweisen. Dies wird in den vermehrt auftretenden Anfragen per Mail und Telefon für die Mitarbeitenden der Ausländerbehörde auch spürbar. Bei allem Verständnis dafür, dass viele den Wunsch verspüren in den wohl verdienten Urlaub zu reisen, kann die Ausländerbehörde aktuell keine ausreichende Anzahl an Terminen zur Verfügung stellen, um alle Wünsche zu befriedigen.

Hinzu kommt, dass die Urlaubszeit es mit sich bringt, dass mehr Aufenthaltstitel beantragt werden und sich deswegen auch die Herstellungsdauer verlängert. Die elektronischen Aufenthaltstitel und Reiseausweise werden bei der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Die örtlichen Ausländerbehörden – die Stadt Gütersloh verfügt über eine eigene Ausländerbehörde – haben keine Möglichkeit, die Produktionszeit des Aufenthaltstitels oder Reiseausweises zu verkürzen.

In dringenden Notfällen kann man sich auch per E-Mail an die Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh wenden. Um das Anliegen bearbeiten zu können, benötigen die Ausländerbehörde dafür in der E-Mail zwingend folgende Angaben: Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum und vollständige Adresse. Ein Notfall ist eine unvorhersehbare Situation, in der sofort ein Dokument benötigt wird, da ansonsten ein Schaden droht.

Dies gilt in folgenden Fällen

  • Drohender Verlust des Arbeitsplatzes

  • Drohender Verlust von Leistungen (beispielsweise Arbeitslosengeld oder Studienkredit)

  • Dringende Reise aus persönlichen oder beruflichen Gründen innerhalb der nächsten sieben Tage (etwa Dienstreise, Krankheit, Tod).

Welche Nachweise werden benötigt? Folgende Nachweise werden in deutscher Sprache akzeptiert

  • Bestätigung des Arbeitgebers über drohenden Arbeitsplatzverlust oder über notwendige Dienstreise

  • Bestätigung der leistungsgewährenden Stelle über drohenden Leistungsverlust

  • Bestätigung Reiseunternehmen über gebuchte Reise, Hotel, Transport

  • Bestätigung einer Behörde, eines Krankenhauses oder Arztes über dringendes persönliches Reisebedürfnis
 
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