Wissenschaftliche Evidenz ist nicht verhandelbarZoom Button

Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Wissenschaftliche Evidenz ist nicht verhandelbar

Berlin (ots) Gemeinsame Erklärung von Bundesärztekammer, Wissenschaftlicher Beirat der Bundesärztekammer, Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin, Deutsche Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie, Gesellschaft für Thrombose- und Hämostaseforschung, Arbeitsgemeinschaft der Ärzte staatlicher und kommunaler Bluttransfusionsdienste, Berufsverband Deutscher Anästhesisten, Berufsverband Deutscher Transfusionsmediziner.

Wissenschaftliche Evidenz ist nicht verhandelbar

Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über Zulassungskriterien zur Blutspende bei sexuellem Risikoverhalten betonen die Bundesärztekammer (BÄK), renommierte medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaften, Blutspendedienste und weitere mit Fragen der Hämotherapie befasste Organisationen, dass allein evidenzbasierte, wissenschaftliche Erkenntnisse und Daten Grundlage von Richtlinien in der Medizin sein dürfen. Gewährleistet wird dies im konkreten Fall durch die im Transfusionsgesetz angelegte differenzierte Verantwortungs- und Aufgabenzuweisung bei der Richtlinienerstellung. Sie hat sich im Interesse einer sicheren Versorgung mit Blutprodukten in Deutschland seit mehreren Jahrzehnten bewährt. Bestrebungen der Politik, die Richtlinienkompetenz von der BÄK auf weisungsgebundene Bundesoberbehörden zu verlagern, werden von den Organisationen entschieden abgelehnt. Eine solche Aufgabenverlagerung birgt die Gefahr, dass politische Erwägungen in rein wissenschaftlich zu bewertende Fragestellungen einbezogen werden. »Wissenschaftliche Evidenz ist nicht verhandelbar. Wenn die politischen Entscheidungsträger bei den Spenderauswahlkriterien von diesem wissenschaftlichen Stand abweichen wollen, dann stehen sie auch in der unmittelbaren Verantwortung gegenüber den Menschen, wenn diese zu Schaden kommen«, stellen die Organisationen klar.

Zum Hintergrund: Im Rahmen der turnusgemäß mindestens alle zwei Jahre durchzuführenden Aktualitätsprüfung der Richtlinie Hämotherapie sichtet und bewertet derzeit eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Vertretern des Arbeitskreises Blut (AK Blut) gemäß Paragraph 24 Transfusionsgesetz (TFG), des Ständigen Arbeitskreises Richtlinien Hämotherapie des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer, des Robert Koch-Instituts (RKI), des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) in einem gleichermaßen gründlichen, zügigen und ergebnisoffenen Verfahren die aktuelle medizinisch-wissenschaftliche und epidemiologische Datenlage bezüglich der Zulassungskriterien zur Blutspende bei sexuellem Risikoverhalten.

Nicht zuletzt im Lichte der Erfahrungen des »HIV-Skandals« der 1980er Jahre war und ist die differenzierte Aufgabenzuweisung an Bundesoberbehörden, AK Blut und Richtliniengeber wesentlicher Leitgedanke des TFG. Der gesetzliche Auftrag zur Feststellung des Standes der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft durch die Bundesärztekammer ist im TFG eindeutig formuliert. Das TFG legt auch Eckpunkte für das Beratungsverfahren fest, die einen größtmöglichen fachlichen Konsens sicherstellen soll. Dem Grundgedanken des Gesetzgebers folgend sind in der gemeinsamen Arbeitsgruppe im Sinne eines kooperativen und untereinander abgestimmten Vorgehens alle Institutionen vertreten, denen das TFG Aufgaben im Bereich Hämotherapie zuweist. Mit großer Sorge nimmt die Bundesärztekammer eine zunehmende Politisierung der Beratungsprozesse wahr.

In aller Entschiedenheit verwahrt sich die Bundesärztekammer gegen die in der Öffentlichkeit ebenso wie in Teilen der Politik verbreitete Unterstellung einer Diskriminierung bei der Blutspende. Es ist ein unglückliches Missverständnis, wenn verhaltensassoziierte, epidemiologisch begründete Infektionsrisiken, die ab der Beendigung des Risikoverhaltens zu einer zeitlich begrenzten Rückstellung von der Blutspende führen, fälschlicherweise mit einem Verbot oder gar mit Diskriminierung verwechselt werden. Die Zulassungskriterien zur Blutspende können und dürfen nicht aus ihrem Regelungskontext gerissen und als Gradmesser für gesellschaftliche Akzeptanz oder Diskriminierung herangezogen werden.

Das Engagement für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung gehört zum grundlegenden ärztlichen Selbstverständnis. Die Deklaration von Genf des Weltärztebundes verpflichtet Ärztinnen und Ärzte, nicht zuzulassen, dass »[…] Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, Rasse, sexueller Orientierung, sozialer Stellung oder jeglicher anderer Faktoren zwischen meine Pflichten und meine Patientin oder meinen Patienten treten«.

Auch wenn das Thema Emotionen berührt und wohl auch immer wieder berühren wird, dürfen die sachlichen Argumente nicht aus den Augen verloren werden. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um die Qualität und die Sicherheit von Blutprodukten in Deutschland und den Schutz der Empfänger vor der Übertragung schwerwiegender Infektionskrankheiten.
 
Gütsel
Termine und Events

Veranstaltungen
nicht nur in Gütersloh und Umgebung

September 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930
November 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12
3456789
10111213141516
17181920212223
24252627282930
Dezember 2024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031
Februar 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
232425262728
September 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930
Oktober 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234
567891011
12131415161718
19202122232425
262728293031
Juli 2042
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031
August 3024
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031

Für die Suche nach Inhalten geben Sie »Content:« vor den Suchbegriffen ein, für die Suche nach Orten geben Sie »Orte:« oder »Ort:« vor den Suchbegriffen ein. Wenn Sie nichts eingeben, wird in beiden Bereichen gesucht.