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Wir dürfen den Rechtsstaat nicht zu Grabe tragen!

Auf das durch die Medien bekannte Urteil des AG Weimar vom 8. April 2021 hin, das nachfolgend durch das VG Weimar als »offensichtlich rechtswidrig« bezeichnet wurde, hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den erkennenden Richter des AG Weimar eingeleitet. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und die Rechtsanwaltskammer (RAK) Thüringen betrachten die auf die Einleitung des Ermittlungsverfahrens folgenden Reaktionen mit Sorge.

Am Samstag wurden unter anderem in Weimar und Erfurt vor Gerichtsgebäuden und Justizzentren Blumen und Grabkerzen ausgelegt und mit Aufschriften versehen, in denen von der Beerdigung des Rechtsstaats die Rede ist.

Mehrere Rechtsanwaltskammern erhielten zudem Schreiben, die dazu aufforderten, Widerstand gegen die Ermittlungen zu leisten.

Die BRAK und die RAK Thüringen erhielten ferner Kenntnis davon, dass die das Ermittlungsverfahren leitende Staatsanwaltschaft nun Drohungen erhält und massiv unter Druck gesetzt wird.

»Wir haben Verständnis dafür, dass diese schwierigen Zeiten allen Betroffenen viel abverlangen«, so Rechtsanwalt Jan Helge Kestel, Präsident der RAK Thüringen. »Es ist auch nachvollziehbar, dass die Menschen zu von der Pandemie geprägten Themen wie zum Beispiel Maskenpflicht und Ausgangssperren oder hinsichtlich ergangener Urteile unterschiedlicher Auffassung sind. Das darf aber nicht so weit gehen, dass Justizangehörige Drohungen erhalten! Das kritisieren wir aufs Schärfste! Derartige Angriffe auf unseren Rechtsstaat und dessen Organe dürfen wir nicht akzeptieren«, so Kestel weiter.

Auch BRAK-Präsident Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels findet klare Worte: »Es ist nicht hinnehmbar, dass für das Funktionieren unseres Rechtsstaats elementare Organe, sei es nun Staatsanwälte oder Rechtsanwälte, derart bedroht und unter Druck gesetzt werden. Dies ist mit dem Wesen eines Rechtsstaats unvereinbar und darf nicht toleriert werden. Bei allem Verständnis dafür, dass ein Urteil oder eine Ermittlung im Einzelfall – ob berechtigt oder nicht – nicht auf Akzeptanz stößt, müssen doch rechtsstaatliche Grenzen beachtet werden. Diese Grenzen wurden vorliegend deutlich überschritten. Ich bin zudem nicht der Auffassung, dass ein einzelnes Ermittlungsverfahren dazu führt, dass wir unseren Rechtsstaat zu Grabe tragen müssten. Denn auch Ermittlungsverfahren unterliegen letzten Endes doch immer richterlicher Kontrolle. Das ist das Wesen unseres Justizsystems in das ich Vertrauen habe. Wir müssen allerdings verhindern, dass dieses System bedroht wird. Denn gerade dies käme einer Beerdigung unseres Rechtssystems gleich«, betont Wessels.

Auch die an die Kammern versandten Aufforderungsschreiben und deren Inhalte weisen die BRAK und die RAK Thüringen zurück.

»Wir vertreten die Interessen der deutschen Anwaltschaft«, so Wessels. »Es ist nicht unsere Aufgabe, Widerstand gegen einzelne Ermittlungsverfahren zu leisten oder Urteile eines Amtsgerichts zu bewerten. Und zwar unabhängig davon, welche Auffassung wir dazu vertreten. Wir treten aber für die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats ein, insbesondere wenn – wie hier – unser Justizsystem durch Bedrohungslagen in Gefahr gerät.«

Auch Kestel teilt diese Auffassung: »Die RAK Thüringen wird sich nicht instrumentalisieren lassen und – direkt oder indirekt – Aktionen unterstützen, die unseren Rechtsstaat bedrohen. Es kann nicht angehen, dass Staatsanwälte um ihre Sicherheit fürchten müssen, nur weil sie Ermittlungen aufnehmen. Wir verurteilen diese Entwicklungen mit Nachdruck! Und wir werden sie weiter beobachten.«

Die Bundesrechtsanwaltskammer ist die Dachorganisation der anwaltlichen Selbstverwaltung. Sie vertritt die Interessen der 28 Rechtsanwaltskammern und damit der gesamten Anwaltschaft der Bundesrepublik Deutschland mit rund 166.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten gegenüber Behörden, Gerichten und Organisationen – auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene.
 
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