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Bündnis fordert Vorrang für den Rad- und Fußverkehr

Die Initiatoren und Unterstützer der erfolgreichen Volksinitiative Aufbruch Fahrrad begrüßen den von Landesverkehrsminister Hendrik Wüst vorgelegten Entwurf für ein Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz. Zum Ende der Verbändeanhörung über den Gesetzentwurf fordern sie gleichzeitig auch deutliche Nachbesserungen. Stellvertretend für das breite Bündnis bemängeln ADFC, BUND, Fuß e. V., NABU, Radkomm, VCD und Zukunft Fahrrad die unzureichende Verbindlichkeit vieler Regelungen und eine fehlende klare zeitliche Perspektive.

Das zentrale Ziel der Volksinitiative, den Anteil des Radverkehrs von heute etwa 8 auf 25 Prozent zu steigern, ist zwar aufgegriffen worden, allerdings ohne das Zieljahr 2025. Auch die Forderungen nach 1.000 Kilometern Radschnellwege für den Pendelverkehr bis 2025, die Schaffung von 300 Kilometer überregionaler Radwege pro Jahr oder etwa die kostenlose Mitnahme von Fahrrädern im Nahverkehr, blieben unberücksichtigt. Das Bündnis wünscht sich auch eine bessere Verankerung der Bürger*innenbeteiligung an den vorgesehenen Aktions- und Bedarfsplänen.

Unterm Strich bleibt der Gesetzentwurf damit hinter den - im bisherigen Verfahren durchaus geweckten – Erwartungen zurück. Der fortschreitende Klimawandel und die landesweit prekäre Verkehrssituation erfordern eine beherzte Mobilitätswende und ein klares Bekenntnis zur Umverteilung des Straßenraums zugunsten des Rad- und Fußverkehrs. An vielen Stellen ist der Gesetzesentwurf zu optimieren und zu ergänzen.

Die Stellungnahme von Radkomm im Rahmen der Verbände-Anhörung ist im Anhang zu finden. Darin sind auch die Rückmeldungen aus dem Kreis der Unterstützer*innen aus dem Umfeld von Aufbruch Fahrrad zusammengestellt, die Radkomm eingeholt hatte.
 
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