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Vorbeugende Maßnahmen gegen die Geflügelpest

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) hat rund um den Geflügelpestausbruch in Versmold eine Überwachungszone eingerichtet. Der Kreis Gütersloh hat seinerseits per Allgemeinverfügung eine Aufstallpflicht für den Kreis Gütersloh verordnet. Beide Allgemeinverfügungen gelten ab dem 4. März, 0 Uhr.
Diese Überwachungszone dient als Provisorium, bis der Kreis Gütersloh seinerseits ein Sperr- und ein Beobachtungsgebiet festlegt. Dies erfolgt voraussichtlich zum Wochenende, wenn das Friedrich-Löffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Ostseeinsel Riems (FLI), den Ausbruch der Influenza A vom Typ H5 als hochpathogene aviäre Influenza bestätigt hat. Die vom LANUV festgelegte Überwachungszone umfasst im Wesentlichen ein Gebiet, das die Ortsteile Hesselteich und Oesterweg in Teilen umfasst. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem Amtsblatt (www.kreis-guetersloh.de).
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Natur- und Verbraucherschutz NRW hatte gestern eine Aufstallpflicht für Ostwestfalen-Lippe angekündigt, umsetzen müssen sie die Veterinärämter vor Ort. Sämtliches Geflügel im Kreisgebiet ist unverzüglich aufzustallen oder durch Überdachung und Schutzzäune so zu sichern, dass ein Kontakt zu Wildvögeln nicht möglich ist. Als Geflügel gelten Fasane, Puten, Gänse, Enten, Legehennen, Rebhühner, Perlhühner und Sträuße. Auch Futter und Einstreu sind so abzusichern, dass Wildvögel keinen Zugang dazu haben. Verhindert werden soll so der Ausbruch der für Geflügel gefährlichen Vogelgrippe vom Typ H5.
Der Verdacht auf die Geflügelpest bei einem Entenmastbetrieb in Versmold Anfang dieser Woche ist der erste Fall in einem Geflügelbetrieb in NRW in dieser Geflügelpest-Periode. Der letzte größere Ausbruch im Kreis Gütersloh war in den Jahren 2016/2017. Rund 20.000 Tiere wurden in Versmold wegen des dringenden Verdachts auf einen Geflügelpestausbruch und aus Tierschutzgründen unverzüglich am Dienstag getötet.
Die Schutzmaßnahmen beziehen sich unter anderem auf die Aufstallpflicht, auf Aufzeichnungen zu Besuchen betriebsfremder Personen, über erkrankte und verstorbene Tiere und zu Desinfektionsmöglichkeiten an den Stallein- und -ausgängen. In der Überwachungszone gilt auch ein Verbringungsverbot für Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu aus Beständen. Auch bei der Stallhaltung sollten unbedingt Vorkehrungen getroffen werden, die das Risiko den Virus in die Stallungen zu tragen verringern. Dazu zählen unter anderem Futter und Einstreu vor Wildvögeln geschützt zu lagern, Stallungen vogelsicher abzudichten und Schutzkleidung, insbesondere Schuhe, erst am Eingang des Stallbereiches anzulegen.
Alle Maßnahmen zielen darauf, dass sich die Geflügelpest nicht weiter ausbreitet. Im Kreis Gütersloh gibt es rund 2000 Geflügelhalter mit circa 4,2 Millionen Tieren.
Alle Geflügelhalter – egal wie viele Tiere sie halten – müssen ihre Tierhaltung bei der zuständigen Behörde, der Tierseuchenkasse NRW, melden, falls dies noch nicht erfolgt ist. Dieses gilt nicht nur für landwirtschaftliche Betriebe sondern auch für Hobbyhaltungen. Die Größe des Bestandes spielt dabei keine Rolle. Nur wenn diese Meldungen erfolgen, ist eine reibungslose Tierseuchenbekämpfung möglich und es besteht im Ernstfall Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse. Anträge zur Meldung von Tierbeständen befinden sich auf der Internetseite der Tierseuchenkasse NRW. Das Veterinäramt bittet ausdrücklich alle Geflügelhalter, ihre Bestände sorgfältig zu beobachten und bei vermehrten Todesfällen die Todesursache durch einen Tierarzt abklären zu lassen. Sollten Bürgerinnen und Bürger tote Vögel finden, die ersichtlich zum Beispiel nicht durch Verkehrsunfälle oder Scheibenanflüge ums Leben gekommen sind, ist das örtliche Ordnungsamt zu informieren. Die Tiere sollten nicht angefasst werden.
Die Anordnungen wurden heute im Amtsblatt veröffentlicht. Die Regelung tritt ab Donnerstag, 4. März, in Kraft. Weitere Informationen: www.kreis-guetersloh.de
 
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