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Wenn es gekracht hat: Unfallstelle sichern und Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Bei Personenschäden immer die Polizei rufen. Foto: HUK-Coburg, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Unfall und was dann

Ferienzeit ist Urlaubszeit. Wie in jedem Jahr quälen sich Autokolonnen über deutsche Straßen. Das Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden, steigt. Von den mehr als 1,5 Millionen Schäden, die der HUK-Coburg, im vergangenen Jahr gemeldet wurden, ereigneten sich knapp 30 Prozent in den Monaten Juli bis September. Das Risiko kennen die Autofahrer. Deutlich weniger können die Frage beantworten: Was ist im Fall der Fälle zu tun ist?

Werden Menschen verletzt, sollte die Polizei und wenn nötig auch der Krankenwagen informiert werden. Noch bevor die Polizei eintrifft, gilt es erste Hilfe zu leisten und die Unfallstelle zu sichern. Letzteres beginnt mit dem Einschalten der eigenen Warnblinkanlage und dem Anziehen der Warnweste noch im Auto. Danach wird das Warndreieck aufgestellt: Innerorts sollte es 50 Meter entfernt zur Unfallstelle stehen, auf Landstraßen und Autobahnen beträgt die Distanz 100 Meter. Liegt die Unfallstelle in einer Kurve oder hinter einer Kuppe, wird das Warndreieck davor aufgestellt.

Das Aufstellen auf Landstraßen und Autobahnen ist ein nicht ganz ungefährliches Unterfangen. Zum eigenen Schutz läuft man ganz weit rechts, am äußersten Fahrbahnrand – noch besser: das Laufen hinter der Leitplanke. Wer das Warndreieck aufgeklappt vor sich her trägt, verbessert zusätzlich seine Sichtbarkeit.

Die Polizei hält alle Unfall-Fakten in einem Protokoll fest. Bleiben die Kontrahenten unter sich, füllt man, wie die HUK-Coburg mitteilt, am besten einen europäischen Unfallbericht aus. Der sollte griffbereit im Handschuhfach liegen. Wer alle Fragen nach Personalien, Versicherung und Unfallhergang beantwortet sowie ein Foto vom Unfallgeschehen macht, hat eine solide Basis für die Schadenregulierung gelegt.

Gibt es Zeugen, werden natürlich deren Personalien notiert. Den Unfallbericht stellen Versicherer ihren Kunden in der Regel kostenlos zur Verfügung.

Stehen die Fakten fest, ist der Unfallverursacher in der Uhr: Er muss seiner Versicherung den Schaden zeitnah melden. Und selbst wenn die Haftung klar zu sein scheint, sollte der Geschädigte das Gespräch mit der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung suchen.

Unfall mit ausländischem PKW?

Deutschland ist ein Transitland. Gerade im Sommer sind viele ausländische Pkw auf deutschen Straßen unterwegs und Unfälle zwischen Ausländern und Deutschen keine Seltenheit. Verschuldet ein Ausländer einen Unfall, kann sich der deutsche Geschädigte mit seinen Ansprüchen an das »Deutsche Grüne Karte Büro« wenden (Telefon (030) 20205757; Telefax (030) 20206757. In der Regel überträgt das »Deutsche Grüne Karte Büro« die Schadenregulierung an einen inländischen KFZ-Haftpflichtversicherer. Der Schaden des deutschen Unfallopfers wird also reguliert, als hätte ein deutscher Verkehrsteilnehmer den Unfall verschuldet.
 
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